25.02.2013, 14:48 Uhr

USA sauer auf Filesharing-Paradies Schweiz

Die USA wollen die Schweiz auf eine Beobachtungsliste mit Ländern setzen, die den Urheberrechtsschutz zu wenig ernst nehmen, wie der Sonntag berichtete. Der Bund wehrt sich gegen diesen Vorwurf.
Pirate Bay und Co.: Hierzulande ein Kavaliersdelikt
Die grosszügige Rechtslage und der lasche Umgang mit Filesharing-Sündern in der Schweiz sind der USA ein Dorn im Auge. Wie der «Sonntag» in seiner gestrigen Ausgabe schrieb, verlangt der US-Dachverband der Copyright-Industrie IIPA (International Intellectual Property Alliance), dass die Schweiz auf die Beobachtungsliste des US-Handelsbeauftragten gesetzt wird. Dieser gibt im April einen Bericht heraus, der Länder mit mangelhaften Gesetzen zum Schutz von Urheber- oder Patentrechten an den Pranger stellt. Länder, die in dieser «Rangliste» ganz oben stehen, müssen offenbar mit erhöhtem politischem Druck oder gar Handelssanktionen rechnen. Aktuelle Zahlen der IIPA zeigen laut Bericht, dass 35 Prozent der Schweizer Internetnutzer «illegale Angebote konsumierten», was deutlich über dem europäischen Schnitt liege. Bereits seit dem letzten Herbst stehe die Schweiz zudem auf einer vom US-Kongress geführten Schwarzen Liste von Staaten, die nicht genug für den Schutz der Urheberrechte tun.

Bund ist nicht untätig

Die Schweiz habe sich in einer Stellungnahme an den US-Handelsbeauftragten gegen die neuerlichen Drohgebärden aus Übersee gewehrt. Man bekenne sich zum Urheberrechtsschutz und prüfe derzeit auch Verbesserungsmöglichkeiten. Dies ist in der Tat der Fall: Einerseits wäre da die im vergangenen Sommer eingesetzte Arbeitsgruppe AGUR12, die bis Ende 2013 Vorschläge erarbeiten soll, wie das Urheberrecht an die technische Entwicklung - insbesondere im Kontext des Internets - angepasst werden kann.

Andererseits nennt der Sonntag den runden Tisch, den das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vor einem knappen Jahr ins Leben gerufen hatte. Dort hat unter anderem auch die US-Botschaft Einsitz. Ziel des runden Tisches ist die Suche nach Wegen, wie Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgt werden können, ohne den Datenschutz zu verletzen. Seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2010 ist das Sammeln von IP-Adressen von Nutzern von Internettauschbörsen hierzulande untersagt.



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