Terravis 15.08.2014, 10:44 Uhr

Knatsch um elektronisches Grundbuchamt

Ein neues Portal von Six soll Grundbuchdaten jedermann zugänglich machen. Dazu gehören auch Hypothekarschulden. Da Six den Banken gehört, geschieht dies auch aus Eigennutz - nun muss das Parlament entscheiden, ob dies rechtens ist.
Dürfen Daten von Grundstückbesitzern für jedermann online abrufbar sein?
Jeder Schweizer hat das Recht zu wissen, wem ein bestimmtes Grundstück gehört. Dafür reicht eine Anfrage beim Grundbuchamt. Unter bestimmten Auflagen ? wenn ein persönliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann, das über reine Neugier hinausgeht ? werden auch heiklere Daten wie Hypothekarschulden mitgeteilt. Der Tages-Anzeiger berichtet, dass die Six-Group aufgebaut hat, mit der nun sämtliche verfügbaren Grundstückinformationen online und für jedermann zugänglich sein sollen. Das Portal nennt sich Terravis, auf dem derzeit die Grundbücher der Kantone Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Graubünden Glarus, Tessin, Thurgau und Uri abrufbar sind. Berechtigte können damit bereits auf knapp 3 Millionen Grundstücke zugreifen, laufend sollen neue Kantone hinzukommen. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, gibt es zum Betrieb des Dienstes aber noch rechtliche Fragen. So soll ein von den Kantonen bestelltes Gutachten zum Schluss gekommen sein, dass eine private Firma nicht in dieser Art mit öffentlichen Daten umgehen darf. Der Bundesrat möchte, dass das Parlament das Gesetz anpasst.

Hauseigentümer wehren sich

Für Nationalrat Hans Egloff (SVP/ZH), kann das Parlament nur in eine Richtung entscheiden: Die Six-Group sei von Banken dominiert, sagt Egloff dem «Tagi». «Und damit Partei im Hypothekargeschäft. Die Banken sind auf gläserne Kunden aus.» Während man heute selber entscheide, was man preisgeben möchte. Egloff fürchtet, dass mit einem Abfrageportal in Bankenhand diese Kontrolle den Grundstückeignern entgleitet. Egloff, der auch Präsident des Hauseigentümerverbands ist, vertritt die Meinung, dass es für eine elek­tronische Grundbuchabfrage eine «bankenunabhängige, öffentlich-rechtliche Trägerschaft» bräuchte. Six-Sprecher Alain Bichsel sieht dies naturgemäss anders, wie er der Zeitung sagt: «Wir sind Betreiber der Terravis-Plattform, können selber aber in die Daten nicht frei Einsicht nehmen ? ebenso wenig die Banken, denen wir gehören. Das Zugriffsrecht ist gesetzlich geregelt.» Es seien die Kantone, die den Zugang zu Terravis freischalten. Peter Flury vom Bundesamt für Justiz beruhigt ebenfalls: «Das Missbrauchsrisiko ist gering, da der Zugriff auf die Grundbuchdaten genau protokolliert wird», sagt er dem «Tages-Anzeiger». Über Stichproben könnten die Kantone nachprüfen, ob die bezogenen Daten gemäss Gesetz verwendet worden seien. Der Betrieb von Terravis durch eine private Firma sei darum vertretbar.



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