23.07.2015, 14:33 Uhr

Swisscom soll im Teleclub-Streit 143 Millionen Franken zahlen

Geht es nach dem Weko-Sekretariat, muss Swisscom 143 Millionen Franken zahlen, weil sie mit ihrem Teleclub-Angebot ihre Marktmacht ausnutzt. Dieser Entscheid ist aber alles andere als endgültig.
Die Swisscom soll wegen unzulässiger Vermarktung von Sportinhalten über Pay-TV eine Strafe von 143 Millionen Franken zahlen. Zu diesem Schluss kommt das Sekretariat der Wettbewerbeskommission (Weko). Das meldet aber nicht die Behörde selbst, sondern die Swisscom in einer Mitteilung. Demnach hat das Weko-Sekretariat einen 170 Seiten umfassenden Bericht erstellt, gemäss dem Swisscom beziehungsweise Teleclub eine marktbeherrschende Stellung insbesondere bei der Bereitstellung nationaler Fussball- und Eishockeyübertragungen innehat. Und diese Stellung ausnutzt, indem gewissen TV-Plattformen in der Schweiz das Sportangebot - soweit technisch möglich - nur zu diskriminierenden Bedingungen angeboten wird. Die Swisscom weist die Vorwürfe zurück und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt. Sie wird den Bericht detailliert prüfen und anschliessend Stellung nehmen. Eine erste Reaktion der Cablecom, die für Gleichberechtigung im Schweizer Sport-TV-Markt kämpft, ist noch ausstehend.

Streit noch lange nicht beendet

Swisscom und Cablecom stehen seit Jahren im Clinch wegen der Sportübertragung bei Teleclub. Swisscom ist Mitbesitzerin des Pay-TV-Anbieters und dieser bietet den Swisscom-Kunden das deutlich bessere Sportangebot (mehr Kanäle, günstiger, Sport on Demand) wie der Cablecom. Swisscom begründet das das mit Investitionen, die für die Verbreitung des Sportangebots getätigt werden mussten. Die Weko untersucht den Fall seit 2013. Seither gab es verschiedene Klagen und weitere Zankereien. Wir haben alles Wesentliche zum TV-Streit in diesem Artikel ausfhrlich beschrieben und analysiert. Zu der heutigen Mitteilung ist zu sagen, dass sie nur ein Antrag des Sekretariats ist. Cablecom und Swisscom können nun schriftlich Stellung beziehen, die Weko fällt anschliessend ein Urteil. Die Weko kann auf Nachfrage erstaunlicherweise keine Auskunft darüber geben, ob sie in aller Regel dem Vorschlag des Sekretariats folgt. Egal, wie und wann sich die Weko entscheidet: Der Unterlegene wird den Entscheid mit Sicherheit vors Bundesverwaltungsgericht und anschliessend ans Bundesgericht weiterziehen, so dass der TV-Streit noch lange andauern wird.



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