01.07.2015, 11:42 Uhr

Schweizer Onlinehandel muss neue «Bestell-Buttons» einführen

Ab heute werden Schweizer Kunden mit einem neuen «Bestell-Button» besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Was heisst das nun für Kunden und Händler?
Wie vom Bakom angekndigt, hält heute im Schweizer E-Commerce die «neue Button-Lösung» Einzug. Kunden sollen damit im Internet besser vor Kostenfallen geschützt sein. Eine Leistung darf ab dem 1. Juli nur noch dann verrechnet werden, wenn der Preis dafür transparent auf oder direkt neben der Schaltfläche steht, mit der man den Kauf bestätigt. Der Hinweis «zahlungspflichtig bestellen» oder eine ähnliche Formulierung muss zudem gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden. In Deutschland hat das System schon seit drei Jahren seine Gültigkeit. Deutsche Shops, die sich an Schweizer Konsumenten richten, haben daher, sofern alles rechtskonform umgesetzt wurde, keinen Anpassungsbedarf, weiss Rechtsanwalt Martin Steiger.

Beispiel eines gültigen Bestell-Buttons:

Beispiel eines ungültigen Bestell-Buttons:

Damit tritt per 1. Juli auch die revidierte Preisbekanntgabeverordnung in Kraft. Die Verletzung der Regeln kann ab heute als unlauterer Wettbewerb bestraft werden. Aber was bedeutet das nun konkret für den Konsumenten? Das Risiko eines aufgezwungenen Kaufs ist an sich nicht sehr hoch, wenn man sich zuvor gut ber die Seriositt eines Shops informiert. Wer dennoch im Fall einer grösseren Betragssumme Opfer eines ungültigen Kaufvertrags geworden ist, kann sich allenfalls mit einem eingeschriebenen Brief zur Wehr setzen und darin kund tun, der Zahlung aufgrund absichtlicher Täuschung nicht Folge zu leisten. Nicht vergessen darf man bei etwaigen Betreibungen den Rechtsvorschlag. Fälle können zudem immer dem Seco direkt gemeldet werden.



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