12.01.2017, 10:45 Uhr

Schweiz und USA einigen sich auf Safe-Harbor-Nachfolger

Die Schweiz hat ein neues Datenschutzabkommen mit den USA getroffen. Damit können einheimische Firmen (in diesem Bereich) wieder mit gleichlangen Spiessen wie ihre EU-Pendants hantieren.
Personendaten aus der Schweiz dürfen nur ins Ausland gegeben und dort bearbeitet werden, wenn im betreffenden anderen Land ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. So steht es im Gesetz. Seitdem das Safe-Harbor-Abkommen vom europäischen Gerichtshof im Herbst 2015 fr ungltig erklrt wurde, traf das für die USA nicht mehr zu. Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kam damals zum Schluss, das Safe Harbor-Abkommen sei «zur Absicherung des gleichwertigen Datenschutzniveaus in den USA ungengend.» Während aber die EU mit den USA gleich über einen Nachfolger verhandelte und diesen im sogenannten «Privacy Shield» im Sommer 2016 fand, zögerte die Schweiz. Was bedeutete, dass hiessige Unternehmen im Nachteil waren, da sie von US-Firmen zusätzliche vertragliche Garantien verlangen mussten, wenn diese Personendaten aus der Schweiz erhalten wollten. Jetzt aber hat die Schweiz nachgezogen und den US-Swiss Privacy Shield ins Leben gerufen. US-Firmen können sich nun nach dem Abkommen zertifizieren lassen und der Schweiz somit geich lange Spiesse wie den EU-Firmen in die Hand drücken. Das US-Swiss Privacy Shield ersetzt das Safe-Harbor-Abkommen und verbessert dieses in einigen Punkten. Zu nennen sind insbesondere eine Verstärkung der Anwendung der Datenschutzprinzipien durch die teilnehmenden Unternehmen einerseits und der Verwaltung und Überwachung des Rahmens durch die US-Behörden andererseits. Zudem wird ein Schlichtungsorgan eingeführt, das Streitigkeiten behandeln soll, die über die anderen verfügbaren Beschwerdewege nicht gelöst werden. Schliesslich können nun auch in der Schweiz ansässige Personen Anfragen bezüglich der Bearbeitung ihrer Daten durch US-Nachrichtendienste an eine Ombudsperson im amerikanischen Aussenministerium richten.  EDÖB Adrian Lobsiger sagte auf unsere Nachfrage, dass sich in der EU-Variante alle grossen US-Firmen zertifizieren liessen. Er geht davon aus, dass dies auch für die Schweiz der Fall sein wird. Ansonsten, meint er, seien die Nachteile für diese Firmen schlichtweg zu gross. Noch ist das Abkommen nicht gültig, ein Termin nicht bekannt. Bis dahin gilt weiterhin das Safe-Harbor-Abkommen.



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