Schweiz: Impressumspflicht für Webshops
In Kürze müssen Internetshops auf dem Schweizer Markt genaue Angaben zu ihrem Unternehmen öffentlich machen. Bei Nichtbeachtung drohen happige Strafen.

» Von , 19.01.2012 11:58.
Am 1. April 2012 tritt in der Schweiz eine Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft. Daraus ergeben sich zahlreiche neue Pflichten für Webshops und andere Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr. Konkret müssen diese dann beispielsweise ihre Kontaktadresse (inklusive E-Mail-Adresse) veröffentlichen sowie «klare und vollständige Angaben» über die Identität des Anbieters machen. Weiter wird ausdrücklich verlangt, dass es Hinweise auf die einzelnen technischen Schritte gibt, die zu einem Vertragsabschluss führen. Das dürfte zwangsläufig für mehr Transparenz sorgen und somit das Einkaufserlebnis im Web insbesondere dort angenehmer gestalten, wo Kunden bisher vielleicht nicht immer klar ist, wie ein Vertragsabschluss genau zustande kommt. 
«Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr in der Schweiz oder für den helvetischen Markt sollten ihren Webauftritt unbedingt auf Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Vorschriften überprüfen», rät Rechtsanwalt Jürg Schneider
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