17.12.2013, 12:35 Uhr

SAP Schweiz muss Lizenzmodell anpassen

Der Schweizer Preisüberwacher hat sich mit SAP Schweiz auf ein Massnahmenpaket zu den Wartungsgebühren geeinigt. Ältere Schweizer SAP-Kunden sollen nicht mehr unfair behandelt werden.
Der Preisüberwacher hat gewonnen: SAP Schweiz hat sich verpflichtet, älteren Kunden keine teuren Lizenzgebühren aufzuhalsen
SAP passt die Lizenzpreise in der Schweiz regelmässig den Wechselkursveränderungen an, seit 2011 vierteljährlich. Weil die Wartungsgebühren prozentual aus den Lizenzpreisen berechnet werden, profitieren Organisationen, die nach der Abschwächung des Euros SAP-Kunden wurden. Für ältere SAP-Kunden  ein Grund zum Unmut. Denn es wechseln zwar viele SAP-Kunden im Laufe der Jahre zwischen verschiedenen Wartungsmodellen, passen ihre Standardanwendungssoftware-Module an und profitieren vom günstigen Euro. Wer aber auf den ursprünglich erworbenen Modellen verharrt, bezahlt für dieselben Wartungsleistungen mehr als Neukunden. SAP hat kürzlich die SAP Policy for Cloud and Premise («CT-Policy») eingeführt, um dem entgegenzuwirken. Nun dürfen diese sogenannten Bestandeskunden Lizenzen beziehungsweise deren Wartungsgebühren kündigen, ohne eine neue SAP-Anwendung zu kaufen. Weil sich aber nach wie vor diverse Schweizer Unternehmen beim Preisüberwacher über die ungleiche Behandlung beschwerten, fand dieser nach ? wie er schreibt intensiven ? Verhandlungen ein Übereinkommen mit SAP, das älteren Kunden teure Wartungsgebühren künftig ersparen soll. Folgende Punkte muss SAP ab sofort einhalten:
  1. SAP verzichtet auf die Anwendung der +5 Prozent Wartungserhöhungsklausel insbesondere bei bestehenden Kunden, falls diese in den Allgemeinen Vertragsbedindungen (AGBs) vorgesehen ist. Bisher hatte SAP die Möglichkeit, jedes Jahr die Wartungsgebühren unilateral um bis zu 5 Prozent zu erhöhen.
  2. 2014 und 2015 verzichtet SAP auf eine Erhöhung des Prozentsatzes für die Wartungsgebühren.
  3. SAP verpflichtet sich, ihre Kunden und Partnern in den nächsten Jahren mittels Kundenschreiben auf die beschlossenen Massnahmen aufmerksam zu machen und ihre Schweizer Kunden auf der Website der SAP auf die «CT-Policy» hinzuweisen.  
  4. SAP verpflichtet sich für 2014 und 2015, die aktuelle «CT-Policy» nicht zu Ungunsten der Schweizer SAP Bestandeskunden und Partner mit SAP Bestandeskunden abzuändern. Die «CT-Policy» bildet insofern einen Bestandteil der einvernehmlichen Regelung.
Hält sich SAP Schweiz nicht an diese Bestimmungen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen haben. Der Preisüberwacher denkt, dass durch die erzielte Einigung SAP-Kunden entlastet werden. Sie haben bei geschäftlichen Veränderungen mehr Flexibilität für Lizenzen und Wartungsverträge sowie breitere Wahlmöglichkeiten. Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2016 und kann auf der Webseite des Preisberwachers im Detail angeschaut werden.



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