Samsung Galaxy Tab 31.01.2012, 12:49 Uhr

Verkaufsverbot bleibt

Samsung darf die Tablet-Rechner Galaxy Tab 10.1 und 8.9 weiterhin nicht im benachbarten Deutschland anbieten. Ein Gericht hat die einstweilige Verfügung bestätigt - allerdings nicht wegen dem Design der Samsung-Flunder.
In Deutschland ist das Samsung Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht erhältlich
Das Oberlandgericht Düsseldorf hält das Verkaufsverbot gegen Samsungs Tablets aufrecht. Apple hatte dieses bereits im August 2011 beim Landgericht beantragt und durchgesetzt. Die höhere Instanz hat das Verkaufsverbot jetzt bestätigt. Laut dem Patentrechtsexperten Florian Mller hat das Gericht die Entscheidung jedoch nicht mit dem Geschmacksmusterschutz begründet, also dem reinen Aussehen der Geräte.

Stattdessen sei das Gesetz zum «Schutz vor unlauterem Wettbewerb» als Grund der Entscheidung genannt worden. Das Galaxy Tab ahme das iPad in unlauterer Art nach. Laut Müller betrifft diese Entscheidung jedoch nicht die von Samsung nachgeschobene Variante Galaxy Tab 10.1 N. Samsung hat hier den Geräterahmen etwas verbreitert und andere optische Details angepasst, um das Verkaufsverbot in Deutschland zu umgehen. Über das Galaxy Tab 10.1 N wird das Gericht im Februar entscheiden. Während sich die beiden Konkurrenten Samsung und Apple im benachbarten Deutschalnd seit längerem heisse Patentgefechte liefern, ist die Schweiz augenscheinlich noch eine Insel der Seligen. Hierzulande dürfen Galaxy-Produkte nach wie vor ohne Wenn und Aber verkauft werden - auch das Galaxy Tab 10.1. Computerworld.ch hat das Gerät bereits ausführlich unter die Lupe genommen. Der Testbericht findet sich hier auf Computerworld.ch. Im vergangenen Herbst hat die Stiftung Warentest zahlreiche Tablet-Rechner auf Herz und Nieren geprüft: Dabei hat das Samsung Galaxy Tab 10.1 den Spitzenplatz belegt - vor dem iPad 2 von Apple.
Harald Schodl



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