22.06.2016, 14:39 Uhr

Politiker wollen tiefere Hürden für Blockchain-Gründer

Die Bankengesetzgebung erschwert es Start-ups, mit der Blockchain-Technologie in der Schweiz erfolgreich Finanzgeschäfte abzuwickeln. Politiker wollen die Gesetze nun ändern.
Heute müssen Start-ups in der Schweiz hohe Hürden nehmen, wenn sie mit der Blockchain-Technologie Finanzgeschäfte abwickeln wollen. Eine Hürde ist die Bankengesetzgebung, die umfangreichen Schutz von Einlagen vorschreibt. Dabei ist der Begriff der Einlage im Sinne typischer Bankgeschäfte definiert. Diese Begriffsauslegung führt dazu, dass Start-ups im Bereich Blockchain als Bank qualifiziert werden. In einer Motion fordern Nationalrat Franz Grter und weitere 23 Parlamentarier die «risikogerechte Eingrenzung und Definition des Einlagebegriffs». 
Laut den Politikern verpflichtet heute die Bankengesetzgebung und insbesondere der Einlagebegriff auch Nichtbanken zur Einhaltung umfassender Sorgfaltspflichten und Eigenmitteln in Millionenhöhe. Das sei für Start-ups aus zwei Gründen unbefriedigend: Erstens sei eine Banklizenz ist zum Schutz des Kunden der neuen Dienstleistungen nicht notwendig. Zweitens könne sich kein Start-up sich eine Banklizenz leisten. Mit der Motion soll der Einlagenbegriff auf typische Bankgeschäft eingegrenzt werden. Diese Geschäftsmodelle müssten unterschieden werden von der Entgegennahme von Vermögenswerten für vordefinierte Zwecke und mit tiefem Schutzbedürfnis. In diese Kategorie würden auch der Handel und die Speicherung von digitalen Währungen fallen. Letztere dürften nicht unter das Bankengesetz fallen, heisst es in der Motion. Würden die gesetzlichen Grundlagen entsprechend geändert, hätte die Schweiz die Chance, zu einem weltweit führenden Standort für Blockchain-Start-ups zu werden.



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