Patriot-Act-Verfahren 04.08.2014, 09:56 Uhr

Microsoft gewinnt Zeit

Microsoft kämpft mit aller Macht vor Gericht darum, in Europa gespeicherte Nutzerdaten nicht den US-Behörden aushändigen zu müssen. Zwar sieht es momentan nach einem verlorenen Kampf aus, immerhin aber gewannen die Redmonder Zeit.
Microsoft hat an Zeit gewonnen: noch müssen in Europa gespeicherten Daten nicht US-Behörden übergeben werden
In einem wegweisenden Gerichtsverfahren, bei dem es um die Herausgabe in Europa gespeicherter Nutzerdaten an US-Behörden geht, hat Microsoft einen Aufschub bekommen. Zwar muss Microsoft gemäss einer New Yorker Richterin einer US-Behörde Daten des E-Mail-Accounts eines Kunden aushändigen, die auf einem Server in Irland lagern. Dagegen wehrte sich Microsoft ursprünglich. Allerdings wurde der Vollzug ausgesetzt, während das Berufungsverfahren läuft. Die New Yorker Staatsanwaltschaft erklärte sich damit vergangene Woche einverstanden.

Damit scheiterte Microsoft zwar mit dem Versuch, die Entscheidung schon auf Ebene des Bezirksgerichts zu kippen. Am Ende kam aber ein beträchtlicher Zeitgewinn heraus, denn ein Berufungsverfahren könnte sich über Monate oder auch Jahre hinziehen. Das Verfahren, welches zum Präzedenzfall für amerikanische Internetunternehmen werden könnte, betrifft auch die Schweiz. Die Public Cloud Daten von Schweizer Kunden sind in Rechenzentren in Dublin und Amsterdam gespeichert.

Bis zur letzten Instanz

Microsoft bekräftigte den Willen, bis zur letzten Instanz gegen die Herausgabe der Daten anzukämpfen. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, betonte Chefjustiziar Brad Smith. «Wir werden umgehend Berufung einlegen.» Der Software-Konzern werde sich für einen stärkeren Schutz der Privatsphäre bei E-Mails in den USA und weltweit einsetzen.

Eine Vorinstanz hatte im April entschieden, dass Microsoft die E-Mails herausrücken müsse. Danach bekam der Windows-Konzern Rückendeckung von anderen amerikanischen Technologie-Konzernen. Apple, Cisco, AT&T und Verizon unterstützten vor Gericht die Microsoft-Position. Sie argumentieren, dass eine direkte Herausgabe der Daten gegen europäisches Recht verstossen würde. Die Konzerne kritisieren, dass sie damit gezwungen würden, die Gesetze eines Landes zu brechen, um die eines anderen einzuhalten.

Bisher müssen US-Ermittler über die nationalen Behörden in Europa gehen, um die Herausgabe von dort gespeicherten Daten zu bewirken. Aus Sicht der US-Staatsanwälte und der Richterin ist das nicht notwendig, weil die amerikanischen Konzerne die Anbieter der Dienste seien und die Kontrolle über ihre europäischen Töchter hätten.



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