Patentstreit: Rückschlag für Samsung

Das Mannheimer Landgericht vetritt die Meinung, dass Apples iPad- und iPhone-Modellen keine Samsung-Patente verletzen.

  

weitere Artikel

» Von idg , 23.01.2012 09:28.

Der Patentrechtsstreit zwischen Samsung und Apple zieht sich mittlerweile seit einigen Jahren durch die internationalen Gerichte. Während Apple bereits ein Verkaufsverbot für Samsungs Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 im benachbarten Deutschland erwirken konnte, hat der koreanische Konzern weniger Glück. Samsung hatte eine Gegenklage eingereicht und behauptet, Apple verwende in seinen iPhone- und iPad-Modellen eine 3G-Technik auf Basis von Samsung-Patenten, ohne dafür eine entsprechende Lizenzgebühr zu entrichten.

Wie nun bekannt wurde, hat das Landgericht Mannheim Samsungs Klage abgewiesen. Eine Urteilsbegründung steht bislang jedoch noch aus. Die Justiz könnte also entweder Samsungs Forderungen als überzogen einstufen oder sieht keinen Nachweis für eine Patentrechtsverletzung durch Apple. Laut einem Samsung-Sprecher sei der Konzern enttäuscht über das Urteil, betonte jedoch, dass es sich bei dem vorliegenden Fall nur um eines von mehreren verletzten Patenten handle. Aktuell hat Samsung sechs Klagen gegen Apple in der Hand – Ausgang ungewiss.

Apple bombardierte den Elektronik-Hersteller im Gegenzug ebenfalls mit sechs mutmasslichen Patentrechtsverletzungen. So will der US-Konzern unter anderem auch den Verkauf des Galaxy-Tab-10.1-Nachfolgers Galaxy Tab 10.1N stoppen.

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.