Patentstreit 09.02.2012, 16:56 Uhr

Niederlage für Apple

Ein deutsches Gericht hat den Antrag von Apple über ein vorläufiges Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1N abgelehnt.
Samsung Galaxy Tab 10.1N
Das Landgericht Düsseldorf hat am Donnerstag einen Eilantrag von Apple zurückgewiesen, mit dem der iPad-Hersteller nach dem Samsung Galaxy Tab 10.1 auch einen europaweiten Verkaufstopp für das Galaxy Tab 10.1N erreichen wollte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Ende Januar das Verkaufsverbot für den Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Apple wollte nun vor Gericht erreichen, dass auch ein Verkaufsstopp für das im Design veränderte Nachfolgemodell Samsung Galaxy Tab 10.1N erlassen wird. Das Landgericht Düsseldorf lehnte dies aber mit der Begründung ab, dass Samsung aufgrund der vorgenommenen Designänderungen nicht gegen die von Apple geschützten Geschmacksmuster verstoße.

In seiner Entscheidung weist das Landgericht Düsseldorf darauf hin, dass Samsung nach dem Urteil über das Samsung Galaxy Tab 10.1 Änderungen am Design des Tablet-PCs vorgenommen habe. So sei der Rahmen an den Querseiten verbreitert, die Lautsprecher nach vorn gezogen und der Samsung-Schriftzug auf der Vorderseite deutlicher hervorgehoben worden. Daher stellt das Gericht fest, dass «sich das im Design geänderte Gaalxy Tab 10.1N nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide» und damit «nicht in dessen Schutzbereich» falle. Somit verstosse das Samsung Galaxy 10.1N auch nicht gegen das Wettbewerbsrecht und werde als gleichwertige Konkurrenzprodukt eingestuft, das Samsung verkaufen dürfe.

Dem Eilverfahren wird sich nun noch ein Hauptsacheverfahren anschliessen, in dem Apple seinem Konkurrenten Samsung einen Verstoss gegen vier Geschmacksmuster und damit das Wettbewerbsrecht vorwirft. Die Verhandlung soll am 25. September 2012 über die Bühne gehen.



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