20.02.2017, 15:59 Uhr

Nicht nur Mieter sind überfordert mit den UPC-Anschlussgebühren

Viele zahlen bei UPC Gebühren, die sie gar nicht entrichten müssten. Diese Gebühren für den Kabelanschluss sind meist schon in den Mietnebenkosten enthalten.
Viele Mieterinnen und Mieter bezahlen bei UPC Gebühren, die sie nicht bezahlen müssten. Wer UPC-Abonnent ist oder ein TV-Angebot eines anderen Anbieters wie Swisscom nutzt, muss in der Regel selber aktiv werden. Ansonsten ist der Frust gross, wenn man erst einige Jahre später – vielleicht erst im Rahmen einer Mietzinsreduzierung – von einer doppelten Entrichtung der Gebühren erfährt. Grund: Für das neue Grundangebot, das 49 Franken im Monat kostet, schliesst der Kunde seit September letzten Jahres einen Direktvertrag mit UPC ab. «Nach wie vor betrachten viele Besitzer wie Mieter den vorhandenen TV-Anschluss als selbstverständlichen Teil der Infrastruktur», sagt Andeas Käsermann vom Hausverein Schweiz auf Anfrage. Es sei jedoch bestimmt auch im Interesse beider Parteien, einen Verzicht auf den Kabelanschluss aktiv anzumelden, meint Käsermann. So liesse sich einiges an späterem Ärger vermeiden. Aber wollen die Verwaltungen die Gebühren überhaupt selber weiterhin eintreiben?

Administrativer Aufwand

Wincasa beispielsweise wäre froh, wenn das System aufgegeben würde und möglichst alle Kunden direkt mit UPC abrechnen: Das bisherige System bedeute viel Aufwand, sagt Walter Schärer, Bereichsleiter Bewirtschaftung, gegenüber Computerworld. Aktuell habe man noch Verträge und die Aufgabe, diese in den Mietverträgen unter den Nebenkosten von den Mietern zu verlangen, ausser Mieter melden sich. Privera sieht demgegenüber «keine aktiven Bestrebungen», die Praxis zu ändern, betont aber nur, dass der TV-Anschluss, sofern er nicht plombiert ist, auch geschuldet ist. Nächste Seite: UPC beschwichtigt

UPC beschwichtigt

Man sei gegenüber jeder Verwaltung positiv gestimmt, die aktiv auf UPC zukomme mit der Bitte, die Verrechnung der Kabelanschlüsse selbst zu übernehmen, sagt UPC auf Anfrage. Allerdings gibt es eher ausweichende Antworten auf eine mögliche Strafgebühr, wenn Verträge zwischen den Vermietern noch laufen. Die Modalitäten seien hier sehr individuell, schreibt uns UPC. Mit ausgewählten Verwaltungen sei der Kabelnetzbetreiber schon rund sechs Monate vor der Einführung des neuen Portfolios «Connect & Play» in Kontakt getreten, um sie über die neuen Produkte und den Wechsel bei der Verrechnung des Kabelanschlusses zu informieren. Verschiedene Verwaltungen hätten schon seit Jahren den Wunsch geäussert, diese «Bürde» abzulegen, so UPC. «Daher kann es für die Verwaltungen auch nicht ganz überraschend gewesen sein, dass wir dieses Portfolio lancieren», sagt UPC-Sprecher Bernhard Strapp auf Anfrage. Dies sei schon vor Connect & Play bei rund einem Drittel der Kunden der Fall gewesen.

Läuft der Kabelanschluss noch über den Vermieter?

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Kabelanschluss nicht doppelt bezahlen. Eine Streichung der Kabelanschlussgebühren ist in folgenden Situationen möglich:
  • Wenn Sie bereits über ein Kombi-Abo bei UPC verfügen.
  • Wenn Sie den TV-Anschluss über einen anderen Anbieter beziehen.
  • Wenn Sie gar kein TV mehr schauen möchten.
Sind die Kabelgebühren in der Nettomiete inbegriffen, muss der Mieter den Vermieter auffordern, die Nettomiete auf den nächsten Kündigungstermin im Umfang der wegfallenden Gebühren zu reduzieren. Bezahlt der Mieter die Nebenkosten akonto, sollte er nach der Kündigung die nächste Nebenkostenabrechnung genau kontrollieren. Zahlt man die Kabelgebühren separat in einer Pauschale, muss man den Vermieter ersuchen, die Pauschale auf den nächsten Kündigungstermin aufzuheben.
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Weitere Informationen und Musterbriefe zur Kündigung der UPC-Anschlussgebühren finden Sie auchauf der Webseite des Mieterverbands.



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