07.03.2011, 14:58 Uhr

Mehr Antrieb für Schweizer E-Government

E-Government soll hierzulande einen zusätzlichen Schub erhalten. Im Zuge dessen fordert der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz unter anderem eine Fokussierung auf ausgewählte Vorhaben.
Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat künftige Stossrichtungen festgelegt. Diese bilden die Grundlage für die Erneuerung der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz, die im Jahr 2007 zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen wurde und bis Ende 2011 gilt.  Zur Vorbereitung der neuen Rahmenvereinbarung hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz eigenen Angaben zufolge Anfang Jahr diverse Workshops mit interessierten E-Government-Akteuren durchgeführt. Dabei zeichneten sich mehrere Handlungsfelder ab, etwa die Fokussierung auf ausgewählte Vorhaben, verbindlichere föderale Zusammenarbeit oder eine gemeinsame Finanzierungsfelder. Auf Basis der Handlungsfelder hat der Steuerungsausschuss künftige Stossrichtungen beschlossen, die E-Government in der Schweiz zusätzlichen Schub verleihen sollen.
Zukünftige Stossrichtungen
  1. Ein Aktionsplan legt den Fokus auf fünf bis acht priorisierte Vorhaben fest
  2. Eine Landkarte liefert einen Überblick über E-Government-Projekte in der Schweiz
  3. Der Steuerungsausschuss beeinflusst verstärkt Um- und Durchsetzung von Standards
  4. Für die Umsetzung von priorisierten Vorhaben werden verbindliche Rahmenbedingungen definiert
  5. Der Steuerungsausschuss gibt Empfehlungen zu übergeordneten Themen ab
  6. Gemeinden werden noch stärker über Kantone eingebunden
  7. Für E-Government Schweiz wird eine kooperative Finanzierungsgrundlage geschaffen
Gemäss eigenen Angaben wird die Geschäftsstelle E-Government Schweiz diese Stossrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen in einem Entwurf für die neue Rahmenvereinbarung konkretisieren. Danach können sich Bundesämter, Kantone und weitere Organisationen wie Kommunalverbände in einer Vernehmlassung zum Entwurf äussern. Im Herbst will man dann die revidierte Rahmenvereinbarung der Konferenz der Kantonsregierungen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen. Im Vergleich zu frühreren Jahren hat die Schweiz bei der aktuellen E-Government-Benchmark-Studie der EU-Kommission deutlich besser abgeschnitten und die rote Laterne europaweit abgegeben. Allerdings ist noch immer nicht alles nur Eitel Sonnenschein. So herrscht beispielsweise nach wie vor Nachholbedarf bei Usability, wie wir vor Kurzem berichteten.
Harald Schodl



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