04.11.2014, 15:30 Uhr

Knapp 100 Millionen für Überwachungsanlagen des Bundes

99 Millionen Franken soll der Bund in den nächsten Jahren in Überwachungsanlagen investieren können. Dies fordert die beratende Kommission des Ständerats.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats hat sich einstimmig dafr ausgesprochen, in die Fernmeldeüberwachung von 2016 bis 2021 99 Millionen Franken zu investieren. Diese Empfehlung gibt sie ihrem Rat ab, der über die Geldmittel entscheiden muss. Beim Kredit geht es um ein IT-Projekt, bei dem in letzter Zeit wenig richtig lief. Vor rund einem Jahr musste der Dienst für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) eingestehen, dass sich ein grösseres IT-Projekt als 18-Millionen-Franken teurer Fehlschlag erwiesen hatte. Die Anschaffung eines neuen Überwachungssystems kam nicht zustande, weil der gewünschte Anbieter nicht in der Lage war, zu liefern. Also engagierte das ÜPF im Herbst den ursprünglich geschassten Anbieter des aktuellen Systems auch für die neue Anlage und zahlte fr die Beschaffung 13 Millionen Franken. Um die Überwachungssysteme am Laufen zu halten, will die Sicherheitspolitische Kommission nun weitere 16,5 Millionen Franken pro Jahr ausgeben. Grund dafür sind einerseits zusätzliche Investitionsmassnahmen für das neue System, das teilweise noch nicht einmal auf dem Stand des aktuellen Systems ist. Auch das sich noch im Betrieb befindliche System, das bis 2015 weiterlaufen soll, kann nicht ohne Änderungen weiterbenutzt werden. Gewisse Teile sind zu alt und müssen ersetzt werden. Die Kommission will mit dem Kredit auch gewährleisten, dass die Informatiksysteme mit dem Dienstleistungsangebot der Fernmeldedienstanbieter Schritt halten und die polizeilichen Informationssysteme des Bundes an die jüngsten technischen Entwicklungen angepasst werden können. Dazu kommen auf das ÜPF vermutlich neue Aufgaben zu, wenn die BÜPF-Revision vom Nationalrat wie erwartet angenommen wird. Die Kommission hält fest, dass der Kredit später nach unten nach unten korrigiert wird, sollten das ÜPF nicht die zusätzlichen Kompetenzen erhalten, die in der BÜPF-Revision vorgesehen sind.  Im Mai sagte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, die Kosten für die von der Kommission geplanten Aktivitäten würden gesamthaft 91 Millionen Franken betragen. Der Bundesrat sprach vor wenigen Wochen aber davon, dass zwischen 2016 und 2012 rund 112 Millionen Franken investiert werden müssten. 



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