10.01.2014, 10:22 Uhr

Kanton Aargau lanciert eHealth-Projekt

Der Kanton Aargau will mit seinem eHealth-Ansatz kein Stückwerk betreiben. Die Umsetzung dauert darum länger als anderswo.
Der Kanton Aargau hat den Startschuss zu seinem eHealth-Projekt gegeben
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Botschaft für eine eine Anpassung des kantonalen Datenschutzgesetzes und des Gesundheitsgesetzes an den Grossen Rat überwiesen. Wird die Botschaft angenommen, erhält der Regierungsrat die Möglichkeit, befristete Pilotprojekte zu bewilligen, die schrittweise den datenschutzrechtlich einwandfreien Aufbau des elektronischen Patientendossiers zum Ziel haben. Dabei steht das sogenannte «automatisierte Abrufverfahren» im Zentrum: Die behandlungsrelevanten Daten sollen dezentral beim Behandelnden gesondert und standardisiert abgespeichert werden. Eine standardisierte Kommunikationsinfrastruktur soll die Patientinnen und Patienten identifizieren und ihre dezentral gespeicherten Daten zu einem Dossier zusammenführen. Damit wird auch die persönliche Datenhoheit der Patientinnen und Patienten gestärkt, glaubt man im Aargau.

Technologie ist nicht das Problem

Andere Kantone sind in Sachen eHealth bereits weiter. In Genf wurde 2011 das Projekt e-toile als erster Schweizer eHealth-Modellversuch evaluiert und für gut befunden. Im Kanton St. Gallen wird schon länger eine eHealth-Plattform betrieben, seit Dezember sind auch Hausrzte eingebunden. Auch im Wallis ist eine eHealth-Plattform aufgebaut worden, die seit letztem Jahr in Betrieb ist. «eHealthSuisse» prft solche Projekte und verleiht ihnen verschiedene Auszeichnungen, die höchste ist die Auszeichnung «überregional». Das bedeutet aber nicht, dass die Kantone untereinander Daten austauschen dürfen. Dies kann bislang keiner. Der Aargau wählte darum einen anderen Ansatz als andere Kantone, sagt Enrico Kopatz vom Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau auf Nachfrage. «Ich vermisse bei den Kollegen den Ansatz, wie eine eHealth-Gemeinschaft aufgebaut werden soll.» Innerhalb dieser Gemeinschaften sollen laut dem Bundesgesetz ber das elektronische Patientendossier der Austausch behandlungsrelevanter Daten Erfolgen. «Wir hätten auch reine technologischen Systeme aufbauen und zertifizieren lassen können. Aber dadurch hätten wir nichts über die Finanzierung gesagt oder wie Leistungserbringer in das Modell kommen können.» Der Grosse Rat des Kantons Aargau berät die Botschaft voraussichtlich am 18. März 2014.



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