27.05.2015, 10:35 Uhr

Im Aargau müssen alle Betreibungsämter «eXpert»-Software verwenden

Keine Wahlfreiheit für Betreibungsämter im Kanton Aargau, wenn es um ihre Software geht. Einen entsprechenden Entscheid fällte der Regierungsrat und setzte damit einem jahrelangen Streit vermutlich ein Ende. Nutzniesser ist die Wolhuser Software-Firma BK Solution AG.
Die Betreibungsämter im Kanton Aargau müssen einheitliche Software verwenden. Diese Meinung vertritt gemäss SRF die Kantonsregierung, die damit einem jahrelangen Zwist (vermutlich) ein Ende setzte. 2012 entschied das Obergericht, dass alle Aargauer Betreibungsämter mit der Einführung des eSchKG -Standards 2.0 - der Standard für den Austausch von Geschäftsdaten im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen - dieselbe Software nutzen müssen. Den Zuschlag erhielt die BK Solution AG aus Wolhusen mit ihrem Produkt «eXpert». Dagegen wehrten sich die Gemeinden Niederrohrdorf, Reinach und Spreitenbach, weil sie einerseits mit ihrer bisherigen Software zufrieden waren und andererseits die anfallenden Mehrkosten einer neuen Softwareeinführung nicht tragen wollten. Weil eine darauffolgende Beschwerde aber vom Bundesgericht im November 2014, mit der Begründung dass den Gemeinden die «Beschwerdelegitimation» fehle, abgelehnt wurde, wurde auf politischem Weg versucht, die Weisung rückgängig zu machen. Das Bundesgericht habe die zentrale Frage, «ob der Entscheid, welche personellen, räumlichen oder ? wie hier ? elektronischen Mittel zur Organisation der Betreibungs - und Konkursämter einzusetzen sind, als eine ?Schuldbetreibungs - und Konkurssache? betrachtet werden kann, oder ob es sich eher um eine Entscheidung in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts handelt», nicht abschliessend erörtert, monierte der Grosse Rat mittels Motion. Und fügte an: «Die zentrale Frage, wer für die Auswahl und die Beschaffung von EDV - Hilfsmitteln im Kanton Aargau zuständig ist, bleibt nach wie vor unbeantwortet.» Nebst der Klärung der Zuständigkeiten war das Ziel der 49 Unterzeichnenden, dass die Gemeinden völlig frei bei ihrer Wahl der Computersysteme bleiben würden. Der Regierungsrat stellte sich nun aber hinter das Obergericht und beantragte die Ablehnung der Motion. In ihrer Begründung lehnte die Regierung eine Änderung des Gesetzes ab, weil «erstens die Vorschläge nicht mit Bundesrecht vereinbar sind» und «zweitens aus ganz praktischen Gründen eine einheitliche Software zu bevorzugen ist».  Dem Motionsverfasser bleibt nun die Möglichkeit, Rückkommen auf die Motion zu beantragen und das Parlament darüber abstimmen zu lassen. Wie hoch diese Wahrscheinlichkeit ist und wie gut die Chancen im Parlament stehen würden, konnte der Sprecher des Regierungsrats, Peter Buri, auf Nachfrage der Computerworld nicht abschätzen.



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