26.08.2011, 10:07 Uhr

Hickhack um Galaxy-Produkte dauert an

Importverbot für Smartphones der Galaxy-Reihe und Verkaufsstop des Samsung-Tablets: Der juristische Hickhack zwischen Apple und Samsung geht weiter.
Vom Importverbot betroffen: Samsung Galaxy S II
Ein Gericht im niederländischen Den Haag kam allem Anschein nach zum Schluss, dass Samsungs Galaxy-Smartphones tatsächlich ein Patent von Apple verletzten. Allerdings geht es dabei nicht wie bei dem Streit vor einem deutschen Gericht um den Vorwurf der «Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung», sondern um ein konkretes Patent, das sich scheinbar auf verwendete Software bezieht. Offenbar gilt das Importverbot für die Samsung-Smartphones Galaxy S, Galaxy S II und Galaxy Ace. Wie aus einem Blog-Eintrag des Patentexperten Florian Mueller hervorgeht, gilt das Importverbot für alle europäischen Länder, in denen das betroffene Patent gültig ist. Laut Mueller sind darunter neben den Niederlanden auch Deutschland und die Schweiz. Problematisch sei der Entscheid aber wohl für ganz Europa, da Samsung seine Europa-Importe über die Niederlande abwickelt. Allerdings sei der Samsung-Mutterkonzern mit Sitz in Südkorea vom Entscheid nicht betroffen, womit sich möglicherweise alternative Importszenarien realisieren liessen. Bleibt abzuwarten, ob es jetzt für die betroffenen Smartphones tatsächlich zu Lieferengpässen in der Schweiz kommen wird. Nächste Seite: Deutsches Gericht bestätigt Galaxy-Tab-Verbot

Deutsches Gericht bestätigt Galaxy-Tab-Verbot

Nach der Entscheidung des Gerichts in Den Haag, hat nun am gestrigen Donnerstag auch das Landgericht Düsseldorf eine Entscheidung im Falle des Galaxy Tab 10.1 getroffen. Das Gericht hat nach einer mündlichen Anhörung von Samsung und Apple die einstweilige Verfügung bestätigt, die es vor zwei Wochen auf Antrag von Apple erlassen hatte. Gemäss der einstweiligen Verfügung darf Samsung das Galaxy Tab vorerst nicht verkaufen. Die zuständige Richterin folgte der Ansicht von Apple, laut der das Samsung Galaxy Tab dem iPad ähnlich sieht. Apple argumentiert in dem Fall nicht mit Patenten, sondern mit dem Geschmacksmuster für das iPad, gegen das das Galaxy Tab 10.1 verstossen soll. Die einstweilige Verfügung wurde deshalb aufgrund der Dringlichkeit des Falles vom Landgericht Düsseldorf bestätigt. Das Verkaufsverbot gilt nur für Deutschland.

Eine endgültige Entscheidung über den Fall will die Richterin nun am 9. September fällen. Samsung hatte vor dem Landgericht Düsseldorf noch versucht, eine Entscheidung zu einem früheren Termin zu erreichen. Das lehnte die Richterin aber ab. Für Samsung ist der 9. September ungünstig, weil der Termin nach der IFA 2011 in Berlin (2.9 - 7.9) liegt.

Weiterhin ist in dem Rechtsstreit also noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Das Landgericht Düsseldorf hat lediglich die einstweilige Verfügung bestätigt. Samsung hatte zuletzt damit argumentiert, dass bereits 1968 in dem Stanley-Kubrik-Film «2001: Odysee im Weltraum» ein flacher Computer ohne Tastatur zu sehen gewesen sei. Das von Apple geschützte iPad-Design sei damit schon mehrere Jahrzehnte alt.
Harald Schodl



Das könnte Sie auch interessieren