Gerichtliche Massnahmen gegen moneyhouse.ch

Gegen Moneyhouse.ch hat das Bundesverwaltungsgericht superprovisorische Massnahmen erlassen. Grund: Der Firmeninformationsdienst veröffentlicht seit einigen Wochen Privatadressen von Personen ohne deren Einwilligung.

Monehouse.ch wurde vom Bundesverwaltungsgericht angewiesen, Privatadressen von der Webseite zu entfernen.Monehouse.ch wurde vom Bundesverwaltungsgericht angewiesen, Privatadressen von der Webseite zu entfernen.

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» Von Fabian Vogt , 20.07.2012 15:28.

Seit einigen Wochen mehrten sich beim Eidgenössichen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür die Beschwerden über moneyhouse.ch , selbsternannte «Datenquelle für Firmen und Personen» . Die Webseite soll Privatadressen veröffentlichen, ohne die Einwilligung der Betroffenen einzuholen, obwohl viele ihre Adresse aus Sicherheitsgründen sperren liessen. 

Weil die dafür verantwortliche Firma, Itonex, trotz Aufforderung von Thür die Daten nicht von der Webseite nahm, wandte sich der EDÖB ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses entsprach heute dem Begehren Thürs nach einer superprovisorischen Massnahme – das bedeutet ohne vorgängige Anhörung der Gegenpartei – und beantragte, den Dienst der Personensuche per sofort zu untersagen. Zudem wurde Itonex dazu verpflichtet, Betreiber von Internetsuchmaschinen anzuweisen, gespeicherte Adressdaten zu löschen.

«Sollte dies nicht geschehen, wird der Provider angewiesen, Moneyhouse.ch vom Netz zu nehmen», wie die Medienstelle des EDÖB auf Anfrage von Computerworld.ch erklärte.  

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