Gericht beschliesst 21.07.2016, 14:45 Uhr

Cablecom darf Bundesaufträge erhalten

Die Cablecom hätte nicht von Bundesaufträgen ausgeschlossen werden dürfen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Eine Ohrfeige für den Bundesrat.
Die Cablecom (heute upc) hätte nicht als Auftragsempfängerin für den Bau von Datentransportleistungen des Bundes ausgeschlossen werden drfen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das BBL hatte sich auf einen Bundesratsentscheid vom Januar 2014 gestützt, der im Nachgang zur NSA-Affäre gefällt worden war. Die Landesregierung beschloss damals, dass gewisse Kommunikations-Infrastrukturen für die Bundesverwaltung nur noch an Firmen vergeben werden dürfen, die ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln und sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden. Der Entscheid fiel mitten in ein Vergabeverfahren des BBL für den Bau von Transportleitungen für Daten. Für den in Teillose aufgeteilten Auftrag bewarben sich die Swisscom und die Cablecom. Für einen der ursprünglich drei Aufträge zahlt der Bund Swisscom 250 Millionen Franken. Bei den anderen ist der Betrag unbekannt.

«Gegen Treu und Glauben»

Cablecom wurde aus dem Verfahren ausgeschlossen, weil sie eine Tochtergesellschaft einer angloamerikanischen Telekommunikations- und Mediengruppe ist. Die Cablecom klagte und bemängelte, dass die Anforderungskriterien mitten im Verfahren abgeändert worden seien. Das verstosse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Wie die «Berner Zeitung» und die Zürcher Landzeitung am Donnerstag berichtet haben, gab das Bundesverwaltungsgericht der Cabelcom in einem am 8. Juli gefällten Urteil Recht.

Unverhältnismässiger Bundesrat

Gemäss dem Gericht ist es fraglich, ob die Anordnung des Bundesrats verhältnismässig war und ob die Datensicherheit und Geheimhaltung nicht durch eine mildere Massnahme hätten sichergestellt werden können. Die St. Galler Richter weisen die Sache deshalb in diesem Punkt an das BBL zurück. Sie weisen die Vergabestelle an zu prüfen, ob sie beim Bundesrat eine Ermächtigung einholen will. Damit soll sie berechtigt werden, ihre Anordnung gegenüber der Cablecom so zu ändern, dass diese die Anforderungen bezüglich Datensicherheit gewährleisten kann. Das Bundesverwaltungsgericht schlägt insbesondere eine «noSpy»-Erklärung mit entsprechenden Belegen vor. Bei solchen Erklärungen gibt das Unternehmen eine Garantie ab, dass es unter keinen Umständen Daten an Geheimdienste ausliefern würde.

Cablecom evaluiert

Ob und wie die upc auf den Entscheid reagieren will, ist noch nicht bestimmt. Derzeit evaluiere man den Sachverhalt, sagte uns Mediensprecher Bernard Strapp auf Anfrage.



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