EU-Gutachter 12.05.2017, 10:01 Uhr

Für Uber gelten gleiche Regeln wie für Taxi-Firmen

Folgt der Europäische Gerichtshof dem neusten Uber-Gutachten, könnte es für den Fahrdienstvermittler in Europa bald eng werden. Einen Rückschlag erlitt Uber auch im Rechtsstreit um den mutmasslichen Diebstahl von Betriebsgeheimnissen.
Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an. Nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters können EU-Staaten von dem Unternehmen verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe. Die Uber-App sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme. Damit stehe es den Staaten grundsätzlich frei, die Tätigkeit der Firma zu reglementieren. Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft zu sein. Als solcher wäre Uber laut europäischem Recht von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten. Würde der EuGH hingegen der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrssektor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.

Uber ist mehr als nur Vermittler

Aus Sicht des Generalanwalts übernimmt Uber viel mehr Tätigkeiten als ein reiner Vermittlungsservice. Die Firma kontrolliere, wenn auch indirekt, die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest und informiere besonders aktive Fahrer aktuell, wenn die Nachfrage auf bestimmten Routen steigt. Uber erklärte am Donnerstag, dass das Unternehmen sich in Europa schon heute an die Regeln für Fahrdienstleister halte. Dringend benötigte Reformen der nationalen Gesetze zur Lockerung der Auflagen für das Gewerbe drohten durch den EuGH unterlaufen zu werden, so Uber. Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter aber seinen Empfehlungen. Anlass für das aktuelle Verfahren ist die Klage eines Taxiverbands aus dem spanischen Barcelona.

Antrag auf Schlichtung abgelehnt

Einen Rückschlag erlitt Uber auch im Rechtsstreit mit der Alphabet-Tochter Waymo. Ein US-Gericht lehnte den Antrag von Uber auf eine Schlichtung ab. Waymo hatte im Februar gegen Uber geklagt, weil ein Ingenieur Betriebsgeheimnisse gestohlen und sie Uber übergeben haben soll. In dem Streit geht es um Sensoren-Technologie für Lichtimpulse (Lidar), mit denen selbstfahrende Autos die Umgebung abtasten. Waymo will erreichen, dass dem Fahrdienst die Herstellung, Anwendung und der Verkauf von Geräten untersagt werden, die zwei seiner Patente verletzten. Dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gab der Bezirksrichter von San Francisco, William Alsup, zum Teil statt. Details wurden zunächst nicht bekannt. Uber hatte erreichen wollen, dass der Rechtsstreit mit Waymo durch eine Schlichtungsstelle und nicht von einer Jury vor Gericht entschieden wird. Im Falle einer Schlichtung wäre die Verhandlung nicht öffentlich gewesen. Weder Waymo noch Uber wollten sich zu der richterlichen Entscheidung äussern.



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