16.12.2016, 11:03 Uhr

Digitale Gesellschaft kämpft weiter gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Verein «Digitale Gesellschaft» wehrt sich weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sechs seiner Mitglieder ziehen ihre Beschwerde, die das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt hatte, an das Bundesgericht weite
Die «Digitale Gesellschaft» teilte am Freitag mit, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom vergangenen November zwar einen «schweren Eingriff in die Grundrechte» festgestellt, die Beschwerde gegen die Randdatenspeicherung aber dennoch abgewiesen. Damit habe das Gericht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung geschenkt. Einer der Beschwerdeführer ist Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Er sagte auf Anfrage, er persönlich sei auch bereit, nötigenfalls die letzte Instanz, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, anzurufen. Das Bundesverwaltungsgericht war in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass das Speichern von Randdaten der Telekommunikation durch Fernmeldedienstanbieter rechtens ist. Aus diesen Randdaten geht hervor, wer mit wem, wann, wie lange und von wo aus Kontakt hatte. Erfasst werden unter anderem Daten, die beim Telefonieren, beim Verschicken von SMS oder bei der Nutzung des Internets entstehen. Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung ist das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Es verpflichtet die Telekomanbieter, die Randdaten der Telekommunikation ihrer Kundschaft zu speichern und sechs Monate lang aufzubewahren. Ein Referendum gegen das Bpf war im Sommer nicht zustande gekommen. Dem Referendumskomitee war es nicht gelungen, die notwendige Zahl an beglaubigten Unterschriften rechtzeitig einzureichen.



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