14.06.2013, 14:51 Uhr

Das BüPF hat grosses Verbesserungspotential

Im Juli wird die Rechtskommission des Ständerats über das überarbeitete BüPF abstimmen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Vorlage noch einmal überarbeitet werden sollte.
Das überarbeitete BüPF soll unter anderem den Einsatz der Staatstrojaner regeln. Die neue Verordnung weist allerdings diverse Mängel auf
Anbieter von Post- und Fernmeldediensten müssen ihre Daten aufbewahren, um sie den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. So will es das Gesetz.  Bei den Anfragen geht es beispielsweise darum, wer wie lange mit wem telefoniert hat. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) des Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartements (EJPD) kann diese Daten auf Begehren einer Strafverfolgungsbehörde von Anbietern von Post- und Fernmeldediensten (FDAs) verlangen und sie an die Behörden weiterleiten. Solche Anfragen gibt es immer häufiger, wie aktuelle Zahlen des PF aufzeigen. In der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision zur berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BPF) hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass diese Bestimmungen verschärft werden sollen. Auch Hosting-Provider, Betreiber von Chat-Foren oder Betreiber von firmen- oder sogar hausinternen Fernmeldenetzen sollen ihre Daten den Behörden zur Verfügung stellen, wenn Dritte den Dienst nutzen. Die Daten sollen ausserdem zwölf anstatt wie bisher sechs Monate aufbewahrt werden müssen.

Vorratsdatenspeicherung

Durch die Verlängerung von sechs auf zwölf Monaten will der Bundesrat «eine wirksamere Verbrechensbekämpfung ermöglichen». Allerdings zeigt eine IP-Adressabfragen-Statistik des letzten Jahres, dass ein Grossteil der Anfragen in der ersten Woche der Speicherung erfolgte. Nach drei Monaten waren bereits 80 Prozent der Anfragen erfolgt, nach sechs Monaten trafen nur noch sporadisch Anfragen ein. Dies zeigt einerseits wie schnell die Polizei reagiert, andererseits aber auch, dass es keinen Sinn macht, die Daten ein Jahr lang zu speichern. Vor allem nicht, da die Provider keinerlei Investitionen ins Equipment vergütet erhalten, welches sie für die Fernmeldeüberwachung anschaffen müssen. Lesen Sie auf der nächsten Seite: Überwachungsanlagen

Überwachungsanlagen

Damit werden auch die Kosten für die Überwachungssysteme von den Firmen selber getragen. Vor allem für die kleinen Anbieter ein grosses Problem. Eine KPMG-Studie hat letztes Jahr im Auftrag des ÜPF aufgezeigt, wie teuer diese Überwachungssysteme für die FDAs sind. Dabei kam heraus, dass kleine Fernmeldedienstanbieter in den Jahren 2007 bis 2012 im Schnitt 22 867 Franken für die Überwachung ausgaben. Dies bei durchschnittlichen Gesamtinvestitionen von 98 733  Franken. Die Kosten könnten trotzdem gerechtfertigt werden, wenn die Anlagen auch benutzt werden. Aber wie die aktuelle Statistik des ÜPF zeigt, haben die Strafverfolgungsbehörden nur bei einem kleinen Teil der Schweizer FDA mehr als zwei Anfragen im Jahr gestartet. Und diejenigen FDAs die mit den neuen Bestimmungen dazukommen, werden wohl selten auch nur einen einzigen Fall pro Jahr haben.

Weitere Fragezeichen

Fraglich ist nebst dem Vergütungssystem auch der effektive Nutzen dieser Systeme. Nachforschungen von Computerworld haben ergeben, dass mit dieser Methodik höchst selten jemand überführt wird. Und das ist logisch, wer Verbrechen im grossen Stil plant wird kaum so dumm sein, dies mit dem Handy oder via Email zu machen. Es trifft also auch noch die Falschen. Und überdies wird Kritik am Dienst selber laut. Ein kleiner Provider, der nicht genannt werden will, stellt dem ÜPF ein sehr schlechtes Zeugnis aus: «Die sind derart überfordert, dass alles was der Bundesrat anordnet, ohnehin Makulatur ist.» So sollte sein Unternehmen seit Jahren die nötigen Systeme für die Überwachung eingeführt haben, «verbummelte» dies aber. Ohne Konsequenzen ? weil es bisher niemand merkte ? dafür mit einem Rechtfertigungsgrund: «Dieser Vorstoss ist vollkommen unnötig. Denn für alles, was das ÜPF anfragt, braucht man keine Überwachungssysteme. Die wollen nur IP-Adressen oder E-Mail-Adressen haben. Und nicht einmal diese Anfragen kriegen sie richtig hin.»

Fazit

All diese Kritik bedeutet nicht, dass das BüPF abgelehnt werden soll. Denn momentan ist die Fernmeldeüberwachung im Gesetz sehr allgemein geregelt und ob Staatstrojaner eingesetzt werden dürfen, überhaupt nicht. Es braucht darum der Zeit angepasste Modifikationen. Dabei müssen aber die Verhältnismässigkeiten gewahrt werden. So kann es zum Beispiel nicht sein, dass alle Starbucks-Filialen ihre Randdaten archivieren müssen. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Überwachungssysteme nicht internationalen Spezifikationen entsprechen, die Umsetzbarkeit kann also nicht einmal garantiert werden. Das Parlament sollte darum dafür sorgen, dass das BüPf weder abgelehnt noch in der aktuellen Form angenommen wird. Sondern punktuell verbessert wird. Das dauert zwar seine Zeit, dafür haben am Ende alle etwas davon.



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