BYOD 24.04.2013, 11:33 Uhr

Jetzt wehren sich die Angestellten

Der BYOD-Trend (Bring Your Own Device) hat auch Nachteile für Informations-Arbeiter: Der Druck, immer erreichbar zu sein und dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, steigt. In den USA wehren sich erste Arbeitnehmer gerichtlich. In der Schweiz beobachtet man die Entwicklung ebenfalls.
Die ständige Erreichbarkeit hat auch Schattenseiten
Arbeits- und Privatleben vermischen sich immer mehr. Der BYOD-Trend, bei dem Arbeitnehmer ihr iPhone, Android-Smartphone oder Tablet mit ins Büro bringen können, lässt die Grenzen weiter verwischen. Einerseits steigt der Druck, immer und überall erreichbar zu sein und dem Arbeitgeber zu Diensten zu sein. Andererseits befürchten viele Angestellte, dass die von Firmen benutzten Mobile-Device-Management-Systeme (MDM) nicht nur dazu dienen, geschäftliche von privaten Daten sauber zu trennen, sondern dass der Arbeitnehmer dadurch auch ständig bescheid weiss, wo sich diese gerade aufhalten. In den prozessierfreudigen USA sehen sich diesbezüglich bereits Arbeitnehmer und -geber vor Gericht. So haben beispielsweise 200 Polizisten aus Chicago ein Verfahren gegen die Stadt angestrengt und fordern mehrere Millionen Dollar an unbezahlten Überstunden ein. Ihr Argument: Der Arbeitgeber habe sie dazu gezwungen, während ihrer Freizeit geschäftliche Anrufe und E-Mails zu beantworten. In der Schweiz hat es laut Daniel Tiboldi, Leiter des Rechtsdienst des Kaufmännischen Verbands Zürich (KVZ), noch kein vergleichbares Verfahren gegeben. Seines Wissens seien derzeit auch keine derartigen Prozesse am Laufen. «Das erstaunt mich auch nicht, denn es handelt sich dabei noch um ein relativ neues Phänomen», sagt er. Bewusst ist dem Verband das Problem allerdings sehr wohl. Schliesslich finden sich auf der Webseite des KVZ Richtlinien, welche die ständige Erreichbarkeit von Mitarbeitern betreffen. Demzufolge ist es problematisch, in der Freizeit oder während der Ferien geschäftliche Mails zu checken, wobei die gesetzliche Regelung für den Urlaub klarer ist. «In den Ferien darf von Gesetzes wegen grundsätzlich nicht gearbeitet werden. Es dürfen also weder E-Mails gecheckt noch geschäftliche Telefonate erledigt werden», heisst es auf der Seite des KVZ. Gerade was die Erreichbarkeit in der Freizeit anbelangt, sei man mit ausgewählten Sozialpartnern daran, verbindlichere Richtlinien auszuarbeiten, berichtet Tiboldi. «Diese Gespräche laufen noch und sind nicht abgeschlossen», erklärt er.



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