27.10.2016, 17:21 Uhr

Bundesrat will Gesetz gegen Lohndiskriminierung von Frauen

Der Bundesrat will gegen Lohndiskriminierung vorgehen. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sollen zu Lohnanalysen verpflichtet werden.
Der Bundesrat will gegen Lohndiskriminierung vorgehen. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sollen zu Lohnanalysen verpflichtet werden. Daran hat der Bundesrat trotz Kritik in der Vernehmlassung festgehalten. Am Mittwoch hat er das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis nächsten Sommer einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Der Bundesrat erachte die Lohngleichheit als wichtiges Ziel bei der Gleichstellung der Geschlechter, schreibt das EJPD. Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Frauen verdienen für gleichwertige Arbeit aber immer noch weniger als Männer. Gemäss dem Bundesamt für Statistik lag der unerklärbare Lohnunterschied im Jahr 2012 bei 8.7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspricht. Weil freiwillige Massnahmen wie der Lohndialog nichts daran änderten, schickte der Bundesrat vor rund einem Jahr Vorschläge für eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. In den wesentlichen Punkten bleibt er dabei. Staatliche Lohnkontrollen sind nicht geplant: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird.

Prüfung durch Revisionsstelle

Betroffen wären Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Sie sollen verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer Revisionsstelle überprüfen zu lassen. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, auch staatlich anerkannte Selbstregulierungsorganisationen für die Prüfung zuzulassen. Darauf will er nun verzichten. Er will aber Möglichkeiten für ein Zertifizierungssystem prüfen. Zudem sollen die Unternehmen bei der Durchführung der Lohnanalysen Gewerkschaften einbeziehen können anstelle der Kontrolle durch eine Revisionsstelle.

Arbeitnehmende informieren

Die Arbeitgeber müssten die Arbeitnehmenden über das Ergebnis der Kontrolle und das Ausmass einer allfälligen Lohndiskriminierung informieren. Diese Informationspflicht soll für das Unternehmen einen Anreiz schaffen, Unstimmigkeiten zu korrigieren. Als Variante hatte der Bundesrat eine Meldepflicht an eine staatliche Stelle und eine öffentlich zugängliche Liste säumiger Arbeitgeber zur Diskussion gestellt. Weil die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer dies ablehnte, will der Bundesrat nun aber darauf verzichten. Lesen Sie auf der nächsten Seite: Selbstverantwortung der Arbeitgeber

Selbstverantwortung der Arbeitgeber

Der Bundesrat setze damit voll auf die Selbstverantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, heisst es in der Mitteilung. Er sei überzeugt, dass durch die geplante schlanke Gesetzesregelung ohne staatliche Kontrollen eine positive Dynamik für die Verwirklichung der Lohngleichheit entstehe. Ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit findet, ist indes offen. In der Vernehmlassung hatten sich SVP, FDP und CVP mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden gegen eine Regulierung gestellt. Eine geschlossene Ablehnung durch die bürgerlichen Parteien ist allerdings nicht zu erwarten: Die CVP- und die FDP-Frauen sprachen sich für Massnahmen aus. Den Arbeitnehmerorganisationen wiederum gingen die Vorschläge des Bundesrates zu wenig weit. Gemäss einer Regulierungsfolgeabschätzung, die der Bundesrat vor einem Jahr veröffentlichte, würde der Aufwand für mittlere Unternehmen zwei Tage betragen. Zudem zeigte die Untersuchung, dass die Lohnanalyse wirkt: Von jenen Unternehmen, die bereits eine solche durchgeführt haben, hat die Hälfte Korrekturmassnahmen vorgenommen. In erster Linie wurden die Löhne von Frauen angepasst. Zwei Drittel der Unternehmen befürworten laut der Studie staatliche Massnahmen.



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