22.08.2016, 17:16 Uhr

Bundesrat prüft Hürden für Blockchain-Firmen

Der Bundesrat will Blockchain-Firmen keine besonderen Bedingungen bei Finanzgeschäften einräumen. Eine entsprechende Motion soll abgelehnt werden – aber nur vorläufig.
Die Blockchain-Technologie birgt in der Finanzdienstleistungsbranche viel Potenzial. Diverse Schweizer Start-ups entwickeln Anwendungen auf der Grundlage von Blockchain. Dabei ist die strenge Regulierung in der Finanzbranche hierzulande eine hohe Hürde. Deshalb hatten sich im Juli zwei Dutzend Parlamentarier unter Federführung von SVP-Nationalrat Franz Grüter für bessere Gründungsbedingungen und einen leichteren Markteintritt stark gemacht. In einer Motion forderten Grüter und seine Mitstreiter, die Bankengesetzgebung anzupassen. Überarbeitungswürdig sei der Begriff der Einlage, der im Sinne typischer Bankgeschäfte definiert sei. Die Begriffsauslegung führt dazu, dass Start-ups im Bereich Blockchain als Bank qualifiziert werden. Die Parlamentarier setzten sich für die «risikogerechte Eingrenzung und Definition des Einlagebegriffs» ein.
In der vergangenen Woche hat der Bundesrat zu der Motion Stellung genommen. Sie sei abzulehnen, hiess es.  Als Begründung wurde angeführt, dass die Motion einer eigenen Initiative für bessere Konditionen im Finanzsektor vorgreife. Denn bereits im April dieses Jahres hatte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, die Markteintrittshürden für Fintechs zu prüfen und das weitere Vorgehen vorzuschlagen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen bis im Herbst 2016 vorliegen. Allenfalls können Blockchain-Start-ups dann trotzdem mit besseren Bedingungen für ihre Geschäfte rechnen.



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