Billag: Auch Computerbesitzer müssen Gebühren zahlen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Wer kein Radio, aber dafür einen Computer besitzt, muss dennoch Radio-Gebühren bezahlen.

Auch Computerbesitzer müssen Bilag zahlen.

» Von Hannes Weber , 24.04.2012 17:02.

Auch wer kein Radio hat, muss Radiogebühren bezahlen. Zumindest wenn er einen Computer mit Breitband-Internetanschluss hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Argumentation: Ein Computer gilt als multifunktionales Gerät, über das ein vergleichbarer Radioempfang wie über herkömmliche Radios möglich ist.

Der Betroffene, der den Fall vors Bundesverwaltungsgericht brachte, versuchte laut der Nachrichtenagentur sda vergeblich, die bei den Fernsehgebühren gängige Praxis geltend zu machen. Dort gilt: Computerbesitzer, die keinen Fernseher haben, müssen nur dann Gebühren zahlen, wenn sie einen entsprechenden TV-Dienst abonniert haben oder bei einem solchen registriert sind. Laut Gericht ist aber ein vollwertiger Radioempfang auf dem PC auch ohne Registrierung bei einem entsprechenden Dienst möglich. Nicht relevant ist, wie bei den Billag-Gebühren üblich, ob man von der Möglichkeit, am PC Radio zu hören, auch Gebrauch macht.

Es soll sich beim jüngsten Urteil um den ersten spezifischen Entscheid zur Frage der Billag-Gebühren für Computerbesitzer handeln. Die Radiogebühren, die Streitpunkt der Verhandlung waren, belaufen sich in der Schweiz auf 170 Franken pro Jahr und müssen von jedem Haushalt bezahlt werden, der über ein Radio oder ein Multifunktionsgerät mit Zugang zu einem Radio verfügt. Dazu kommen noch die Fernsehgebühren, die sich auf 293 Franken pro Jahr und Haushalt mit Fernsehgerät belaufen.

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