05.09.2014, 13:40 Uhr

Beschaffungswesen der Bundesverwaltung in der Kritik

Die Finanzdelegation kritisiert die Bundesverwaltung mit scharfen Worten zum Schlendrian im Beschaffungswesen. Sie bringt aber auch konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation
Die IT-Skandale beim Staatsekretariat fr Wirtschaft (SECO), der eidgenssischen Steuerverwaltung ESTV und der Zentrale Ausgleichskasse der AHV (ZAS) sind auch auf systematische Missachtung des Beschaffungsrechts zurückzuführen. In einer Medienmitteilung rügt die Finanzdelegation (FinDel) mit scharfen Worten eine Kultur in der Verwaltung, in welcher die Einhaltung des Beschaffungswesen als «Option und nicht als Vorgabe aufgefasst wurde.» Eine solche Kultur sei für die Finanzdelegation nicht akzeptabel.

Finanzdelegation fordert Augenmass

Doch auf die scharfe Kritik folgen auch Vorschläge, wie das Beschaffungswesen besser aufgegleist werden könnte. Unter anderem fordert die Finanzdelegation, dass der mit reichlich vielen Vorgaben und Rechtsvorschriften beladene Beschaffungsprozess nicht noch mehr verrechtlicht werden dürfe. Darunter würde schlussendlich die Effizienz der Beschaffung leiden. Daher soll der Bundesrat auch organisatorische Massnahmen prüfen, damit das Beschaffungsverfahren wirtschaftlicher gestaltet und durchgeführt werden könne.

Die zentrale Beschaffungsstelle stärken

Auch fordert die FinDel eine Stärkung der Beschaffungsprofis beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) oder der Armasuisse. Diese kann Beschaffungen an Bundesämter delegieren. Allerdings seien in der Vergangenheit in einzelnen Bundesstellen Beschaffungen getätigt worden, die nicht über eine Beschaffungsdelegation verfügt hätten. Daher fordert die FinDel straffere Zügel bei der Delegationsvergabe. Auch soll das BBL beim Beschaffungscontrolling stärker einbezogen werden.

Hinsichtlich der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) empfiehlt die FinDel dem Bundesrat die Sanktionierung fehlbarer Anbieter, die elektronische Publikation von Beschaffungen bereits ab einem Wert von 50'000 Franken sowie die Stärkung der Eidgenössischen Finanzkontrolle bei Verdacht auf eine Monopolsituation. Die Vernehmlassung soll im November 2014 eröffnet werden.



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