08.02.2013, 15:01 Uhr

Behörden überwachen Bürger häufiger

Sogenannte Fernmeldeüberwachungen werden immer häufiger angefordert, um schwere Straftaten aufzuklären. Dabei werden wohl auch Trojaner benutzt, für deren Einsatz es allerdings keine Rechtsgrundlage gibt.
Um schwere Straftaten aufzuklären, dürfen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden auch Telefone und den E-Mail-Verkehr in Real-Time überwachen. Sie sind gesetzlich befugt, sich von den Telekommunikationsanbietern Daten von überwachten Personen zukommen zu lassen und sich in die Gespräche einzuklinken. Die Koordination übernimmt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) des Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartements (EJPD).  Die aktuellen Zahlen des ÜPF zeigen, dass immer mehr dieser Fernmeldeüberwachungen angeordnet werden. In 3233 Fällen wurden entweder Telefonate mitgehört oder E-Mails mitgelesen, das ist ein Anstieg von 20 Prozent gegenüber 2011. Die Strafverfolgungsbehörden ordneten auch häufiger rückwirkende Fernmeldeüberwachungen an (+ 21 Prozent  auf 6960) und ersuchten um mehr technisch-administrative Auskünfte (+ 22 Prozent auf 4775). Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle ging es um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Rund ein Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest betrifft schwere Gewalt- und Sexualdelikte, Mitgliedschaft in kriminellen Organisationen, sowie Menschenhandel. Rund 98 Prozent der Massnahmen wurden von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden angeordnet, 2 Prozent von jenen des Bundes.

Staatstrojaner

Nicht vom ÜPF erfasst werden die sogenannten «Staatstrojaner», die im Herbst 2011 Jahren für Aufregung sorgten. Damals wurde bekannt, dass Bund und Kantone mit Hilfe von Informatikprogrammen verschlüsselte Kommunikation abfangen und  entschlüsseln. Das sorgte für einen öffentlichen Diskurs, weil im Gegensatz zur  Fernmeldeüberwachung nicht wirklich klar ist, ob eine entsprechende Gesetztesgrundlage vorliegt, welche den Einsatz solcher Mittel erlaubt. Entsprechend schwer taten sich Bund und Kantone damit, Zahlen herauszugeben. Und das ist heute nicht anders, die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kanton setzen diese Überwachungsmethode weiter nach eigenem Gutdünken ein. Momentan wird über eine Gesetzesvorlage befunden, welche «E-Gov-Software», wie die Trojaner auf behördendeutsch genannt werden, rechtlich erlauben soll. Ob sie durchkommt, ist allerdings nicht sicher. Darum gibt es auf entsprechende Anfragen auch nur ungenaue Antworten. So sagt uns die Bundesanwaltschaft: «Leider können wir über Art und Zahl der Einsätze aus kriminaltaktischen Gründen keine Auskünfte geben. Selbst die Antwort, wonach keine derartigen Mittel im Einsatz sind, wäre genügend aussagekräftig für einschlägige Kreise, d.h. mögliche Zielpersonen könnten aufgrund solcher öffentlicher Informationen Rückschlüsse auf sich selbst ziehen, was sich wiederum kontraproduktiv auf ein laufendes Verfahren auswirken könnte.» Die Bundesanwaltschaft fügt noch an, dass sie «nach wie vor davon ausgeht, dass die gesetzliche Grundlage für den Einsatz dieser technischen Hilfsmittel mit Art. 280 ff. der Strafprozessordnung klar gegeben ist.   Die Strafverfolgungsbehörde des Kantons Zürich gab immerhin zu, im letzten Jahr keine Staatstrojaner eingesetzt zu haben, konnte oder wollte aber weiter auch nichts kommentieren. In Basel und Bern erhebt man diesbezüglich scheinbar keine Statistiken.  



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