14.01.2016, 15:14 Uhr

Arbeitgeber dürfen private Chats und Mails mitlesen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat geurteilt, dass Arbeitnehmer die privaten Chat-Mitteilungen und Mails von Angestellten mitlesen dürfen, die während der Arbeitszeit verschickt werden.
Arbeitgeber dürfen Mails und Chats von Angestellten mitlesen, sofern diese während der Arbeitszeit verschickt werden. So lautet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Das Urteil ist in allen Staaten gültig, welche die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert haben, also auch in der Schweiz.
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Konkret gab der EGMR einem Arbeitgeber recht, der die Yahoo-Messenger-Chats eines Mitarbeiters gelesen hat, welche dieser entgegen der Regeln der Firma während der Arbeitszeit verschickt hatte. Gleichzeitig räumten die Richter ein, dass die entsprechenden Unternehmensregeln so verfasst sein müssten, dass kein unkontrollierter Lauschangriff auf die Arbeitnehmer möglich ist.
Im konkreten Fall hatte ein rumänischer Ingenieur seinen ehemaligen Arbeitgeber wegen der Praxis verklagt. Nachdem die oberste Instanz seines Landes zu seinen Ungunsten entschieden hatte, gelangte er an den EGMR. Weil der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ausdrücklich verboten und den Mitarbeiter zudem davor gewarnt habe, dass sein Nutzungsverhalten untersucht würde, sei das Vorgehen der Firma rechtens.



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