12.08.2011, 09:26 Uhr

Apple-Antrag gegen Samsung im Wortlaut

Wer nicht allergisch auf Juristensprache reagiert, kann sich jetzt den kompletten Antrag von Apple gegen Samsung bezüglich des Verkaufsverbots des Galaxy Tab 10.1 zu Gemüte führen. Das 44-seitige Schriftstück enthält recht amüsante Passagen.
Ein klarer Fall von Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung? Samsung Galaxy Tab 10.1
Apple hat in Deutschland erfolgreich eine für den EU-Raum gültige einstweilige Verfügung gegen Samsung beantragt. Damit darf Samsung das neue Galaxy Tab 10.1 im EU-Raum vorerst nicht verkaufen (Computerworld.ch berichtete). Die Schweiz ist von diesem Entscheid vorerst nicht betroffen. Mittlerweile ist der offizielle Antrag von Apple, der beim Landgericht Düsseldorf in Deutschland eingereicht wurde, im Web aufgetaucht. Es zeichnet ein bisweilen situationskomisches Bild von dem kleinlichen Rechtsstreit, der hier geführt wird.

Der konkrete Vorwurf gegen Samsung lautet gemäss der vorliegenden Schrift auf «Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung und unlauteren Wettbewerb». Besonders amüsant ist etwa die Beschreibung der gemäss Apple einzigartigen und innovativen Design-Elemente, die ins Feld geführt werden. Wir können an dieser Stelle der Versuchung, diese vollumfänglich abzubilden, nicht widerstehen:

(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmässig abgerundeten Ecken;

(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt;

(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche;

(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist;

(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und

(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.

Unbestritten ist die Tatsache, dass die erwähnten, «einzigartigen» Design-Elemente grösstenteils auch auf das Samsung Galaxy Tab 10.1 zutreffen, aber wohl auch auf viele Tablets von heute und gestern. Wieso sich der zuständige Richter jedoch gezwungen sah, aufgrund dieser Vorwürfe tatsächlich eine einstweilige Verfügung gegen Samsung auszusprechen, können wir nur bedingt nachvollziehen.



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