Wir gross wird Apples «iTV»?

Nach wie vor ist Apples Einstieg in das Geschäft um TV-Geräte nicht offiziell. Ein ehemaliger Apple-Mitarbeiter will aber wissen, dass das Unternehmen auf grossformatige Fernseher ab 42 Zoll setzt.

  

weitere Artikel

» Von idg , 06.01.2012 10:21.

Das Nachrichtenmagazin USA Today will von einem ehemaligen Apple-Mitarbeiter neue Details zum geplanten, aber noch nicht offiziell bestätigten Einstieg des Unternehmens in das Geschäft um TV-Geräte erfahren haben. Demnach würde Apple auf Fernseher mit 42 oder 50 Zoll setzen, die über eine integrierte Wi-Fi-Verbindung verfügen sollen.

Der Report beschreibt zudem, dass die Pläne von Apple noch nicht so weit fortgeschritten wären, dass der iTV im Herbst den Weg in die Wohnzimmer finden wird, wie noch am 27. Dezember letzten Jahres von der taiwanesischen Website Digitimes und vom britischen Guardian kolportiert wurde. Danach sollte sich Apple bereits nach Komponenten für 32- und 37-Zoll-Geräte umschauen und einen Marktstart im zweiten Halbjahr anstreben. Für derartige Bemühungen gebe es jedoch derzeit keine Anzeichen.

Apple-Mitbegründer Steve Wozniak sieht einen Einstieg seines ehemaligen Unternehmens jedoch als sicher an. Nachdem man bereits alle Bereiche des Wohnzimmers durchdrungen hätte, wäre lediglich der Fernseher noch eine weisse Fläche auf der Landkarte von Apple.

Ob und wann der erwartete Einstieg in den TV-Markt durch Apple erfolgt, ist jedoch auch weiterhin offen. Da das Unternehmen bereits über zahlreiche Rechte für entsprechende Inhalte verfügen würde und auch seinen App Store früher oder später auf den TV-Bildschirm bringen möchte, ist eine offizielle Ankündigung wohl nur noch eine Frage der Zeit.

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.