Word-Patentstreit betrifft auch ODF?

Das vorläufige Verkaufsverbot von Microsoft Word könnte ebenfalls auf Office-Software allgemein grosse Auswirkungen haben.

    

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» Von idg, 14.08.2009 14:31.

Wie ein texanisches Bezirksgericht entschieden hat, darf Microsoft in den USA vorerst keine Word-Versionen vertreiben, mit denen Anwender angepasste XML-Dokumente (Custom XML) produzieren können. Die Klage wurde vom kanadischen Unternehmen i4i initiiert (Computerworld berichtete).

Laut Gartner-Analyst Brian Prentice könnte das strittige i4i-Patent auch Auswirkungen auf den ODF-Standard (OpenDocument Format) haben, sofern es seine Gültigkeit behält. Obwohl Patenrechtsentscheidungen jenes texanischen Gerichts regelmässig gekippt würden, sei er sich in diesem Fall nicht so sicher, erklärt Prentice.

Wenn das i4i-Patent gültig bleibt und auch ODF betrifft, gäbe es nicht mehr nur Schadenfreude auf Kosten der Redmonder. Vielmehr würde es den Zorn von Software-Patent-Gegnern heraufbeschwören. «Das würde als ein weiterer Angriff auf offene Standards und offene Software gesehen werden», so der Gartner-Mann.

OpenOffice.org ebenfalls betroffen?


Tatsächlich soll es beim auch von OpenOffice.org verwendeten ODF-Format in der Version 1.2 eine erweiterte Metadatenfunktion geben. Beobachter bezeichnen diese als dem anpassbaren XML ähnlich. «ODF nutzt kein Custom XML, also sehe ich keine direkten Auswirkungen», kommentiert allerdings ODF-Alliance-Geschäftsführer Marino Marcich die Lage. Die Metadatenfunktion von ODF 1.2 werde auf Basis der RDF-Spezifikationen (Resource Description Framework) des World Wide Web Consortium realisiert. Wenn überhaupt, unterminiere der Richterspruch Behauptungen bezüglich der angeblichen Offenheit von OOXML, da offenbar nicht einmal der Autor des Formats - hier Microsoft - es lizenzgebührenfrei umsetzen könne.

Während i4i gegenüber «Cnet» betont, das man weder Microsoft ruinieren noch den vielen Word-Anwendern in die Quere kommen wolle, sind die Redmonder mit Kommentaren eher zurückhaltend. «Wir sind vom Gerichtsentscheid enttäuscht. Wir werden gegen das Urteil berufen», heisst es. Ausserdem wird der Standpunkt wiederholt, dass das i4i-Patent ungültig sei.

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