Werbemails in der Schweiz verboten

Bislang konnten Spammer in der Schweiz nicht belangt werden. Mit der Änderung des Fernmeldegesetzes ist dies ab dem 1. April 2007 neu möglich.

    

» Von Reto Vogt, 05.03.2007 08:17. Letztes Update, 05.03.2007 08:54.

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes ist es ab dem 1. April 2007 verboten, unaufgeforderte Massenwerbesendungen über E-Mail, SMS oder andere Kanäle zu versenden. Zudem muss bei jeder Werbung der Absender angegeben werden, sodass die Empfänger weitere Zusendungen abbestellen können. Eine Ausnahme macht das Gesetz bei Werbung an bestehende Kundschaft. Diese soll weiterhin erlaubt sein, sofern der korrekte Absender angegeben ist.

Zusätzlich zum Spam-Verbot sollen auch die Telekom-Gesellschaften in die Pflicht genommen werden. Erfährt eine Anbieterin, dass ein Kunde unerlaubte Werbung versendet, so muss dies der Provider sofort unterbinden. Wer also seinen Computer nicht richtig schützt und beispielsweise über einen Trojaner Massenmails versendet ohne das er es merkt, muss mit dem Verlust seines Internetzugangs rechnen.

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