Swisscom rüstet sich für neues Fernmeldegesetz

Anfang April 2007 treten das überarbeitete Fernmeldegesetz (FMG) und dessen Ausführungsvorschriften in Kraft. Deshalb investiert Swisscom weiter in den Ausbau der landesweiten Netzinfrastruktur.

    

» Von Alina Huber, 20.03.2007 13:54.

Das neue FMG verpflichtet marktbeherrschende Telekom-Anbieter, ihren Konkurrenten Zugangsdienste anzubieten. Die Preise für diesen Service werden nach der Lric-Methode berechnet. Von dieser Regulierung ist allerdings nur das Kupfer-Anschlussnetz betroffen. Ausgenommen sind Investitionen in Glasfasernetze. Swisscom investiert daher in den Ausbau der landesweiten Netzinfrastruktur. Bis Ende 2007 will das Unternehmen 50 Prozent der Schweizer Haushalte mit der neuen VDSSL-Technik versorgen. Diese Hochgeschwindigkeits-Infrastruktur ermöglicht eine Bandbreite von 30 Mbit pro Sekunde.

Gleichzeitig bietet die Telekom-Spezialistin neue, gesetzlich vorgeschriebene Zugangsdienste an, wie beispielsweise die Verrechnung von Teilnehmeranschlüssen des Festnetzes. Bei diesem Dienst kann der Kunde wählen, ob die Rechnungsstellung wie bisher durch Swisscom oder durch eine andere Fernmeldedienstanbieterin erfolgen soll. Am Projekt zur Entwicklung und Bereitstellung der regulierten Angebote waren rund 300 Mitarbeiter beteiligt. Die Kosten belaufen sich auf 50 Millionen Franken.

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