Swisscom: BVG hebt Millionenbusse auf

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hebt die 333 Millionen schwere Weko-Busse gegen Swisscom wegen missbräuchlicher Terminierungsgebühren auf. Die Leidtragenden sind für die Weko die Konsumenten.

    

» Von Harald Schodl, 09.03.2010 13:20.

Im Herbst 2002 hatte die Wettbewerbskommision (Weko) gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber Swisscom, Orange und Sunrise eine Untersuchung zu den Terminierungsgebühren eröffnet. Diese Gebühren muss ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Telefonats in sein Netz bezahlen. Im Februar 2007 verfügte die Weko dann gegen Swisscom eine Busse in Höhe von 333 Millionen Franken (Computerworld berichtete). Die Kommission befand damals, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem der Konzern zwischen dem 1. April 2004 und dem 31. Mai 2005 unangemessen hohe Preise erzwungen hatte.

Marktbeherrschende Stellung bestätigt
Das BVG hat mit dem aktuellen Urteil zwar eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bestätigt, den Missbrauchsvorwurf allerdings zurückgewiesen und die Busse aufgehoben. Der Schweizer Telekom-Platzhirsch hatte vor dem BVG eine marktbeherrschende Stellung und ein missbräuchliches Verhalten bestritten. Laut Swisscom werden die Terminierungsgebühren mit den anderen Telekom-Anbietern verhandelt. Sind diese mit dem Verhandlungsergebnis nicht zufrieden, können Sie Klage bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) einreichen, heisst es. Swisscom könne daher die Preise nicht frei festlegen. Eigenen Angaben zufolge hat Swisscom die niedrigsten Terminierungsgebühren der Schweizer Mobilfunkanbieter. Man leiste daher seit Jahren Nettozahlungen an seine Mitbewerber. Swisscom konnte und könne nicht abschätzen, welches Preisniveau die Weko als angemessen erachtet. Eine Sanktionierung sei daher grundsätzlich nicht statthaft.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie die Weko das BVG-Urteil bewertet

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