Rückzieher der RIAA könnte hohe Wellen schlagen

Abermals zieht die Recording Industry Association of America (RIAA) einen Fall gegen einen vermeintlichen Filesharer zurück.

    

» Von Harald Schodl, 06.06.2007 15:18.

Die Negativmeldungen rund um die Klagewelle der RIAA häufen sich. Dem Klagemodell der RIAA zu Folge verfolgen Experten die IP-Adresse nach, von der angeblich ein Musikstück im Internet verbreitet worden ist. Danach fordert die RIAA beim jeweiligen Internetprovider die Details zum Anschlussinhaber, der das Stück ins Netzt gestellt haben soll und erhebt in der Folge Klage. In den meisten Fällen - so hoffte jedenfalls die RIAA - konnten die Klagen aussergerichtlich in einem Vergleich aus der Welt geschaffen werden. Nun wehren sich die Angeklagten vermehrt und reichen Gegenklage ein, so auch Tanya Anderson. Die allein erziehende Mutter wurde 2005 von der RIAA verklagt und ist nun frei gesprochen worden. Auf Grund der fehlerhaften Anklage kann sie nun Anspruch auf Rückerstattung der Prozesskosten erheben. Weitere ähnliche Fälle sind noch bei Richtern hängig. Sollte sich Fundament der Klagekampagne der RIAA als unhaltbar erweisen, muss die Musikindustrie auf neue Wege setzen, sich gegen die Musikpiraterie zu wehren.

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