Oracle und Sun: EU-Kommission hat Bedenken

Wegen erheblicher, wettbewerbsrechtlicher Bedenken hat die EU-Kommission eine eingehende Untersuchung des Oracle-Sun-Mergers angeordnet.

  

» Von Harald Schodl, 03.09.2009 16:00.

Die US-Kartellwächter hatten der 7,4 Milliarden Dollar schweren Akquisition von Sun durch Oracle vor kurzem ohne Einschränkungen zugestimmt (Computerworld berichtete). Anders sieht dies jedoch in Europa aus. «Wenn das weltweit führende Unternehmen im Bereich proprietäre Datenbanken das weltweit führende Unternehmen im Bereich Open-Source-Datenbanken zu übernehmen gedenkt, muss die Kommission die Auswirkungen auf den Wettbewerb in Europa äusserst sorgfältig prüfen», erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass Anwender nach der Akquisition nicht mit einem geringeren Angebot oder höheren Preisen konfrontiert werden. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen respektive bis zum 19. Januar 2010 entscheiden, ob sie den Zusammenschluss von Sun und Oracle absegnet.

Wie die EU-Kommission mitteilt, hat die vorläufige Untersuchung ergeben, dass die Oracle- und Sun-Datenbanken in vielen Sektoren des Marktes in direktem Wettbewerb miteinander stehen und allgemein erwartet wird, dass MySQL mit zunehmender Funktionsfähigkeit einen immer grösseren Wettbewerbsdruck auslöst. Ferner sei deutlich geworden, «dass auch der Open-Source-Charakter der MySQL-Datenbank von Sun die möglichen wettbewerbswidrigen Auswirkungen nicht völlig beheben kann.» Bei der eingehenden Untersuchung will die Kommission daher auf eine Reihe von Sachverhalten eingehen - beispielsweise welche Anreize Oracle hat, MySQL als Open-Source-Datenbank weiterzuentwickeln.

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.