11.10.2010, 07:19 Uhr

Open-Sourcler bemühen Bundesgericht

Noch immer kämpft die Open-Source-Front gegen den 42-Millionen-Vertrag, den die Bundesverwaltung still und heimlich mit Microsoft abgeschlossen hat. Jetzt geht die Beschwerde ans Bundesgericht.

Hintergrund
Die Bundesverwaltung hat Ende Februar 2009 ohne vorherige öffentliche Ausschreibung mit Microsoft einen Vertrag bezüglich Software für Arbeitsplätze und Server des Bundes abgeschlossen. Diese «freihändige Vergabe» hätte gemäss der Swiss Open Systems User Group/ch/open nicht stattfinden dürfen, weil Alternativen existieren. Viele andere öffentliche Einrichtungen (z. B. die Kantone Solothurn und Waadt sowie das Schweizerische Bundesgericht etc.) setzten seit Jahren erfolgreich und kostensparend Open-Source-Lösungen ein oder sind daran umzusteigen.
Um bei der künftigen Informatikbeschaffung der öffentlichen Hand einen fairen Wettbewerb zu schaffen, haben sich mehrere Dienstleister aus dem Open-Source-Software-Umfeld zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen, um Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Mitte Juli wurde das Urteil gefällt: Die Beschwerde gegen den Millionenvertrag sei nicht legitimiert. Die Bundesveraltung hat bereits ältere Microsoft-Produkte im Einsatz und dürfe somit jederzeit neuste Software ohne öffentliche Ausschreibung erwerben.
Folgen des Urteils
Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit fasst das Urteil zusammen: «Durch das aktuelle Urteil wären andere Anbieter nicht einmal mehr befugt, eine gerichtliche Prüfung des Beschaffungsentscheids zu beantragen. Der Beschaffungswillkür der Verwaltung wären keine Grenzen mehr gesetzt.» Das Urteil würde freihändigen Vergaben nur Tür und Tor öffnen.
Bundesgericht am Zug
Die Beschwerdeführer, bestehend aus 18 Open-Source-Anbietern, haben gestern (7. Oktober) den Fall ans Bundesgericht weitergezogen.



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