Jagd auf P2P-Downloader verstösst gegen Datenschutzgesetz

Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür verstösst die Ausforschung von IP-Adressen in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) gegen das Schweizer Datenschutzgesetz.

Für Hanspeter Thür verstösst die derzeitige Jagd auf P2P-Downloader gegen das Datenschutzgesetz.
    

» Von Harald Schodl, 21.01.2008 11:21.

Im Auftrag der Musikindustrie betreibt die Schweizer Logistep Nachforschungen in P2P-Netzen um Urheberrechtsverletzungen aufzuklären. Heimlich besorgt sich das Unternehmen die IP-Adressen mutmasslicher illegaler Downloader und sendet sie an die jeweiligen Rechteinhaber der betroffenen Werke. Laut Thür verstösst diese Vorgehensweise gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes, in dem sie die Persönlichkeitsrechte eines grösseren Personenkreises verletzt. Die generelle Legitimität einer strafrechtlichen Folge von Urheberrechtsverletzungen will Hanspeter Thür allerdings nicht in Frage stellen. Innert 30 Tagen muss Logistep nun den EDÖB informieren, ob sie die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten akzeptiert.

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