Interkonnektion: Swisscom zieht vor das Bundesgericht

Nach der Bekanntgabe der rückwirkenden Senkung der Interkonnektionspreise durch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) reagiert die Swisscom prompt mit der Ankündigung, den Entscheid vor dem Bundesgericht mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde anzufechten.

  

» Von David Witassek, 14.06.2005 11:40.

Bei Swisscom sei man überzeugt, dass die bisherigen Interkonnektionspreise den rechtlichen Vorgaben entsprochen hätten, heisst es in der prompt versendeten Medienmitteilung der ehemaligen Monopolistin. Die Berechnung der Preise erfolge jeweils auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenmethode Long-run incremental costs (LRIC). Das Berechnungsmodell wurde mit grossem Aufwand aufgebaut und sei laufend weiter entwickelt worden. Deshalb werde die Swisscom die Verfügungen mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten. Seit dem Jahr 200 habe die Swisscom konsequent die Preise der Interkonnektionsdienste gesenkt, so beispielsweise Anfang 2005 um 7 Prozent, lamentiert man bei der Alder-Company. Diese Preise lägen im europäischen Mittel, heisst es weiter.

Zum Thema: Überhöhte Swisscom-Preise rückwirkend gesenkt

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