Google-Autos fotografieren fürs Archiv
» Von , 05.08.2010 15:30.
Die neu gemachten Bilder wird der Konzern vorerst aber nicht publizieren. Gemäss einer Vereinbarung mit dem Edöb «darf Google zwar Aufnahmen machen, diese aber nicht vor dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufschalten oder für personenbezogene Zwecke und Produkte verwenden», sagt Francis Meier vom Edöb zu Computerworld. Daher habe man auch nichts gegen die jetzige Wiederaufnahme der Street-View-Fahrten einzuwenden.
Tourismus setzt auf Google
Der Suchmaschinenriese betont, wie beliebt Google Street View in der Schweiz ist. So hätte eine repräsentative Umfrage im Oktober 2009 ergeben, dass über 80 Prozent der Google-Street-View-Anwender den Dienst auch künftig nutzen möchten. Ausserdem ist der Konzern überzeugt, «dass Google Street View den Schweizer Gesetzen entspricht», erklärt Unternehmenssprecher Matthias Meyer.







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