EU und Microsoft begraben das Kriegsbeil

Beim PC-Betriebssystem Windows wird es in Europa mehr Auswahl bei Internet-Browsern geben. Mit der Konzession seitens Microsoft stellt die EU ihr Kartellverfahren ein.

Konnte sich gegen Microsoft durchsetzen: EU-Kommissarin Neelie Kroes
  

» Von idg, 17.12.2009 08:47. Letztes Update, 17.12.2009 08:51.

Die EU-Kommission erklärte am Mittwoch in Brüssel Zugeständnisse des weltgrössten Softwarekonzerns Microsoft für rechtsverbindlich und stellte damit ein Wettbewerbsverfahren ein. Die EU-Wettbewerbshüter gingen mit harter Hand vor - sie hatten Microsoft mit einem hohen Bussgeld gedroht. Der Konzern sicherte zu, dass europäische Windows-Nutzer eine Auswahl von verschiedenen Internet-Browsern erhalten sollen. Computerhersteller und Verbraucher können wählen - und haben damit die Möglichkeit, Micrsofts Web-Surfbrett Internet Explorer abzuschalten.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: "Von dieser Entscheidung werden Millionen europäischer Verbraucher profitieren, weil sie freie Auswahl bei den Web-Browsern haben. Eine solche Wahlmöglichkeit wird nicht nur die Nutzung des Internets verbessern, sondern auch ein Anreiz sein für Browser-Hersteller, ihre Produkte zu erneuern und künftig Kunden bessere Browser anzubieten."

Die Kommission hatte Microsoft in dem von Opera aus Norwegen angestrengten Verfahren vorgeworfen, sein marktbeherrschende Stellung in Sachen Windows-Betriebssystem auszunutzen, um den hauseigenen Internet-Browser zu propagieren und damit möglicherweise den freien Wettbewerb zu behindern. Die Wahlmöglichkeiten kommen Nutzern von Windows XP, Windows Vista und Windows 7 zu Gute - die Verpflichtung Microsofts ist auf fünf Jahre begrenzt. Anwender sollen mittels eines "Auswahlschirms" entscheiden können, welchen Browser sie verwenden.

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.