ComCom verdonnert Swisscom zu tieferen Preisen

  

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» Von Harald Schodl, 11.03.2010 12:05.

«Regulierung nur soweit nötig»
Aus Sicht der Kommunikationskommission ist Swisscom dort nicht verpflichtet, Mietleitungen zu kostenorientierten Preisen anzubieten, wo einem Anbieter verschiedene alternative Netze zur Auswahl stehen. Solche Verbindungen würden sich hauptsächlich zwischen den grossen Agglomerationen finden und in diesem Bereich der Fernmeldenetze zu Wettbewerb führen. Die Regulierung werde somit auf jene Strecken im Swisscom-Netz beschränkt, wo heute noch kein genügender Wettbewerb herrsche. Wenn die alternativen Anbieter die eigene Infrastruktur weiter ausbauen, wird die Wettbewerbsdynamik in den nächsten Jahren auch ausserhalb der Agglomerationen zunehmen, heisst es.

Preissenkung als Wettbewerbsmotor?
Die Senkung der Mietleitungspreise auf ein kostenbasiertes Niveau stellt der ComCom zufolge eine im Gesetz vorgesehene Massnahme dar, um den Wettbewerb auf der Ebene der Infrastruktur und der Dienste zu stimulieren. Für die Preisberechnung hat die ComCom nach eigenen Angaben die «LRIC-Methode» (LRIC = Long Run Incremental Cost) angewendet, wie sie in der Fernmeldedienstverordnung vorgegeben ist. Darüber hinaus habe man auch über verschiedene Qualitätsmerkmale von Mietleitungen entschieden, wie die Verfügbarkeit oder die technischen Anforderungen, welche zwischen Anbietern regelmässig in Form von Service Level Agreements vereinbart werden.

Kritik von Swisscom
Swisscom ist hingegen der Ansicht, dass der ComCom-Entscheid die Marktrealitäten nicht genügend berücksichtigt und mit der Preisregulierung der Ethernetdienste den gesetzlichen Rahmen zu stark ausdehnt. Durch eine Regulierung des gesamten Mietleitungsmarktes sowie der Ethernetdienste verliere man Flexibilität bei der Produkt- und Preisgestaltung. Im wichtigen Geschäftskundenmarkt fühlt sich Swisscom damit gegenüber der Konkurrenz benachteiligt. Der Telekom-Gigant will die Verfügung im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Für allfällige Verbindlichkeiten aus dem Verfahren hätte man bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen in Höhe von 30 Millionen Franken gebildet. Diesen Betrag erachtet der Konzern aus heutiger Sicht als ausreichend.

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