ComCom verdonnert Swisscom zu tieferen Preisen
Swisscom muss ihren Konkurrenten Mietleitungen im Anschlussnetz zu kostenorientierten Preisen anbieten. Dies hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) entschieden.

» Von , 11.03.2010 12:05.
Einerseits wird Swisscom von der ComCom verpflichtet, für Mietleitungen mit Bandbreiten von zwei MBit/s bis zehn GBit/s bis Ende Mai 2010 ein Angebot mit kostenorientierten Preisen zu veröffentlichen. Andererseits hat die Kommission die Wiederverkaufspreise für Mietleitungen in diesem Bereich rückwirkend für die Jahre 2007, 2008 und 2009 um 15 bis 30 Prozent gesenkt. Alternative Fernmeldedienstanbieter würden so die Möglichkeit erhalten, schweizweit Mietleitungen mit Bandbreiten von zwei MBit/s bis zehn GBit/s zu wettbewerbsüblichen Konditionen zu beziehen. In zwei parallelen Verfahren habe man entschieden, dass Swisscom bei den Mietleitungen im Anschlussnetz marktbeherrschend ist. Im Fernnetz sei der Schweizer Telekom-Riese dort nicht marktbeherrschend, wo neben ihm mindestens zwei weitere Netzbetreiber Mietleitungen anbieten können. Swisscom hätte geltend gemacht, dass man nur bei Mietleitungen mit einer Kapazität von zwei MBit/s marktbeherrschend sei. Deshalb hatte der Konzern sein bisheriges Angebot auf diese Bandbreite beschränkt, so die ComCom.
Hintergrund zu Mietleitungen
Als Mietleitung wird die Bereitstellung von Übertragungstechniken bezeichnet, die innerhalb von Telekom-Netzen als Verbindungen zwischen zwei bestimmten Punkten angeboten werden. Sie werden der ComCom zufolge zum Austausch grosser Datenmengen zwischen zwei Standorten benötigt. Mietleitungen seien für alternative Anbeiter wowohl im Business-Kunden-Bereich als auch für Verbindungen in ihren eigenen Netzen wichtig. Bei Geschäftskunden werden mittels Mietleitungen verschiedene Unternehmensstandorte untereinander verbunden. Der Aufbau eigener Infrastrukturen sei zeitaufwändig und erfordere hohe Investitionen. Alternative Anbieter seien daher darauf angewiesen, Zugang zum Swisscom-Netz zu erhalten.
Auf der nächsten Seite lesen Sie mehr zum Entscheid der ComCom und wie Swisscom die Verfügung bewertet.







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