Bund verschärft Vorschriften bei Prepaid-Registrierung

Die Schweizer Behörden präsentieren neue Massnahmen, um die Strafverfolgung im Falle des Missbrauchs von Prepaid-SIM-Karten zu vereinfachen.

  

» Von , 21.03.2005 00:00. Letztes Update, 06.05.2005 12:37.

Laut Bund sind die Daten von registrierten Prepaid-Kunden für die Strafverfolgung ungenügend. Neue Massnahmen sollen helfen, den Missbrauch weiter einzudämmen. Seit letztem August müssen alle Schweizer Fernmeldedienstanbieter die Personalien von Prepaid-Kunden anhand eines Passes oder einer Identitätskarte erfassen. Betroffen sind alle Handy-Nutzer die mit Swisscom Natel easy, Sunrise Pronto oder Orange PrePay telefonieren. Wie das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mitteilt, ist es jedoch unrealistisch, dass alle Inhaber von Prepaid-Karten erfasst werden können. Allein die Swisscom musste per Ende 2004 die Anschlüsse von 124'000 unregistrierten Kunden deaktivieren. Laut Uvek ist es nur eine Frage der Zeit, bis Umgehungsmöglichkeiten gefunden werden.

Das Departement hat deshalb gemeinsam mit den Fernmeldedienstanbietern verschiedene Massnahmen erarbeitet, welche die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern sollen. Wird eine Prepaid-Karte weitergeben, können die Behörden Namen und Adresse des ursprünglichen Besitzers auch weiterhin abrufen. Ein entsprechender Hinweis findet sich neu im Registrierungsformular. Wird mit der SIM-Karte eine kriminelle Handlung begangen, müssen auch Erstkunden mit einer Strafverfolgung rechnen, so das Uvek. Weitere Massnahmen sind eine bessere Instruierung der Verkäufer und die Einführung einer Qualitätssicherung. Mit Letzterer sollen sich falsche oder nicht eingetragene Adressen, versehentlich nicht gesperrte Handys und weitere Fehler einfacher erkennen und korrigieren lassen.

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