220 Millionen Franken: Weko büsst Swisscom

Der Schweizer Telekom-Platzhirsch Swisscom wurde wegen seiner Preispolitik bei ADSL-Diensten von der Wettbewerbskommission (Weko) zu einer Busse von 220 Millionen Franken verdonnert.

    

» Von Harald Schodl, 05.11.2009 09:54.

Der Weko zufolge hat Swisscom durch seine Preispolitik bei ADSL-Diensten bis zum 31. Dezember 2007 seine Wettbewerber benachteiligt. Der Telekom-Gigant sei einerseits mit seiner Marke Bluewin als ADSL-Anbieter tätig und andererseits liefere er auch das für das Breitbandinternet nötige Vorprodukt (Broadband Connectivity Service). Bluewin-Konkurrenten wie Sunrise benötigen diese Vorleistung von Swisscom, um ihren Endkunden ebenfalls ADSL-Breitbandinternet anbieten zu können. Im Vergleich zu den Endkundenpreisen habe der Telekom-Konzern bis Ende 2007 zu hohe Preise für dieses Vorleistungsprodukt verlangt. Daraus resultierte eine zu knappe Differenz zwischen Vorleistungskosten und Endkundenpreisen, erklärt die Weko.

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Die Swisscom-Konkurrenten hätten ihr ADSL-Geschäft deshalb nicht profitabel betreiben können. Der Telkoriese habe mit Bluewin zwar ebenfalls Verluste gemacht, diese seien jedoch durch die Gewinne der notwendigen Vorleistung überkompensiert worden. Die hohen Vorleistungpreise haben laut Weko ausserdem zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen. Per 1. Januar 2008 hat Swisscom seine Vorleistungpreise gesenkt, was die Situation für die anderen ADSL-Anbieter verbessert habe. Das beanstandete Verhalten von Swisscom dauerte in der Anfangs- und Wachstumspahse dieses Marktes an, was sich erschwerend in der Sanktionsbemessung auswirke, so die Weko.

Swisscom legt Rekurs ein
Der Telekom-Gigant will den Entscheid der Wettbewerbskommission nicht so einfach hinnehmen und wird die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Swisscom hält die verhängte Sanktion für ungerechtfertigt und weist die Vorwürfe zurück. Die Rechtslage zur Sanktionierbarkeit derartiger Sachverhalte ist unsicher, so der Konzern. In dieser Frage sein in Kürze ein Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten. Hierzulande herrsche ausserdem ein intensiver Infrastrukturwettbewerb mit den verschiedenen Kabelnetzen, den neusten Mobilfunknetzen sowie den künftigen Glasfasernetzen. Des Weiteren habe das Unternehmen bewiesen, dass es das DSL-Endkundengeschäft profitabel betreiben kann. Von einer zu kleinen Marge könne daher nicht die Rede sein.

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