Checkliste für Start-ups

Gesellschaftsform, Arbeitsverträge, Datenschutzerklärung und Co.: Computerworld.ch präsentiert eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die man bei der Unternehmensgründung beachten muss.

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» Von Oliver Staffelbach, 24.01.2012 08:04.

Oliver Staffelbach ist ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt bei Wenger und Vieli aus Zürich

1. Gesellschaft

Optimale Gesellschaftsform

Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform ist hinsichtlich mehrer Aspekte besonders wichtig - unter anderem für die Haftbarkeit der Gesellschafter, den Umfang und den Inhalt der Rechte der Gesellschafter, die Höhe der Steuern sowie die Kosten für den Unterhalt des Start-up-Unternehmens.

Standard-Dokumente für Organbeschlüsse

Das Start-up sollte über Standarddokumente für die Beschlüsse seiner Organe verfügen (bei einer Aktiengesellschaft beispielsweise das Standardprotokoll der ordentlichen Generalversammlungen sowie der Verwaltungsratssitzungen).  

Vereinbarung über Beteiligungen, insbesondere Aktionärbindungsvertrag (ABV)

Ein ABV dient vor allem der Fixierung oder Neuregelung der Beteiligungsverhältnisse, der Erweiterung der Aktionärsrechte oder -pflichten, dem Ausschluss von Konkurrenz und der Einführung von Erwerbsberechtigungen. Der ABV betrifft ausschliesslich die Aktiengesellschaft, ähnliche Verträge sind aber auch bei anderen Gesellschaftsformen möglich.

Employee Stock Option Plan (ESOP) oder Phantom Stock Option Plan (PSOP)

Der ESOP oder PSOP soll einen Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Wertschöpfung der Mitglieder des Managements des Start-ups schaffen. Die betroffenen Mitglieder des Managements erhalten das Recht, zu einem bestimmten Preis und nach Ablauf einer Wartezeit eine bestimmte Anzahl von Beteiligungspapieren (beispielsweise Aktien) am Start-up zu erwerben. Im Falle des PSOP erhalten die Mitglieder des Managements keine realen, sondern lediglich fiktive Beteiligungspapiere.

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