Wettbewerbsfaktor attraktiver Arbeitsplatz

Gegen den Fachkräftemangel hilft offenbar vor allem ein «attraktives» Arbeitsumfeld. Schweizer Unternehmen bieten viel, verlangen aber auch viel.

Um ihre Fachkräfte zu halten, bieten Schweizer Unternehmen einiges. Dafür wird aber auch eine Gegenleistung verlangt.Um ihre Fachkräfte zu halten, bieten Schweizer Unternehmen einiges. Dafür wird aber auch eine Gegenleistung verlangt.

» Von Mark Schröder , 26.10.2012 10:53.

Schweizer Unternehmen sind vorbildliche Arbeitgeber. Nimmt man die Arbeitszufriedenheit der Angestellten als Mass, sind hiesige Firmen sogar Europameister. In einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) äusserten sich 91 Prozent der Erwerbstätigen zufrieden über ihre Arbeits­bedingungen. Für Schweizer Unternehmen eine gute Nachricht, denn wie die Computerworld-Umfrage unter den 500 grössten ICT-Anbietern der Schweiz belegt, ist das Schaffen eines «attraktiven» Arbeitsumfelds eines der wichtigsten Kriterien, um Fachkräfte anzulocken oder zu halten (siehe Grafik 1).

Eine Mehrheit der befragten Technologieunternehmen setzt deshalb mit gutem Grund auf diesen Trumpf. Die meisten Arbeitgeber bieten ihren Angestellten mehr als nur einen adäquaten Lohn: Flexible Arbeitszeiten, ein Firmen-Handy auch für den privaten Gebrauch oder ein Wellness-Programm sind nur einige Beispiele. Allerdings teilen die Unternehmen nicht nur aus, sie stecken auch ein. Denn auch bei den hohen Arbeitsanforderungen ist die Schweiz Europameister.

Die Fachkräfte hierzulande streben allerdings auch gar nicht nach einer weniger fordernden Tätigkeit. Für sie gehören anspruchsvolle und selbstbestimmte Arbeit zu einem attraktiven Umfeld unbedingt dazu. Umso wichtiger ist ein optimales Arbeitsumfeld. Was also macht einen attraktiven Arbeitsplatz aus?

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Mitreden können

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.