Second-Hand-Software: Superdeal oder Risiko?

Durch Gebrauchtlizenzen senken Unternehmen ihre Beschaffungskosten um

bis zu 50 Prozent. Ohne Leistungsabstriche: Denn Software verschleisst nicht,

sondern ist auch nach fünf Jahren noch genauso topfit wie am ersten Tag.

  

» Von Edith M. Horton, 18.02.2009 15:55. Letztes Update, 18.02.2009 16:06.

Edith M. Horton ist freie Journalistin in Bad Wörishofen, Deutschland

Maximaler Mehrwert bei minimalen Kosten, so heisst das Optimierungsproblem, vor dem CIOs und CEOs zurzeit stehen. Etwa ein Viertel ihrer IT-Ausgaben stecken Schweizer Unternehmenslenker in ihre Software-Landschaft. Meist geht das Geld für Vertragsverlängerungen, Neulizenzen und Wartungsgebühren drauf.

Dabei liessen sich durch Gebrauchtlizenzen bis zu 50 Prozent sparen. Frank Naujoks, Analyst beim Beratungshaus i2S, identifiziert drei Komponenten, die dabei entscheidend sind: Bedarfsermittlung, juristische Absicherung und Preispoker. Alle drei zielen darauf ab, den Preis der Lizenzen möglichst gering zu halten. Unternehmen sollten sich deshalb die Frage stellen, ob eine preiswertere Gebrauchtversion den Zweck nicht genauso gut erfüllt wie eine neue.

390'000 Franken gespart

Einige Schweizer Firmen haben diese Frage bereits beantwortet und sich für Gebrauchtlizenzen entschieden, darunter das Logistikunternehmen Bertschi, der Schmiermittelhersteller Blaser Swisslube und die Spirig Pharma AG. Boris Vöge, Vorstand des Gebraucht-Software-Anbieters Preo Software, berichtet von einem «Schweizer Bankhaus, das Ende 2007 1000 Office-2003- und Windows-XP-Lizenzen plus Client-Access-Lizenzen (CALs) aus einem Enterprise Agreement für 527000 Franken erwarb und damit satte 390000 Franken eingespart hat.» Der Deal ist typisch für die gesamte Branche. «Etwa 80 Prozent der Nachfragen entfallen auf Microsoft-Produkte, dabei wird Office 2003 am stärksten gehandelt, dicht gefolgt von Windows XP», erklärt Vöge.

Ähnliche Geschäftsergebnisse meldet auch usedSoft: Office 2003 war der Verkaufsschlager des Jahres 2008. Windows-Betriebssysteme landeten in allen Versionen - also 95, 98, NT und XP - auf dem ehrenvollen zweiten Platz. Daneben gingen auch einige Adobe-Acrobat- und Creative-Suite-Lizenzen über den Ladentisch.

Natürlich sind Platzhirsch Microsoft solche Aktivitäten ein Dorn im Auge. Von Beginn an bekämpfte der Software-Riese den Handel mit Second-Hand-Lizenzen mit harten juristischen Bandagen. Aus verständlichen Gründen, schliesslich geht es um ein lukratives Geschäft. In der Vertragsversion 6.6, gültig für alle Volumenlizenzverträge ab Anfang 2008, verbietet sich Microsoft explizit den Weiterverkauf erworbener Lizenzen an Dritte. Auch Novell hat entsprechende Klauseln aufgenommen. Vorher konnte der Übertragung an Dritte nur aus triftigen Gründen widersprochen werden. Sehen Sie also nach, was genau in Ihrem Lizenvertrag steht.

Schweizer Recht stellt klar

Microsoft und Novell setzen auf den Abschreckungseffekt, denn juristisch sind solche Klauseln fragwürdig. Rechtlich stützt sich der Handel mit Gebraucht-Software auf den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz: Das Verbreitungsrecht eines Herstellers erschöpft sich, sobald er das Produkt erstmals in den Handel gebracht und einem Ersterwerber verkauft hat. Auch Art. 12 (2) des Schweizer Urheberrechts stellt eindeutig klar: «Hat ein Urheber oder eine Urheberin ein Computerprogramm veräussert oder der Veräusserung zugestimmt, so darf dieses gebraucht oder weiterveräussert werden.»

Schweizer Firmen lassen sich vom Einsatz von Gebraucht-Software denn auch nicht abschrecken. Seit 2005 hat Preo Software etwa 17000 Second-Hand-Lizenzen in die Schweiz verkauft. Für das Jahr 2009 schätzt Geschäftsführer Vöge das Volumen des Schweizer Gebraucht-Software-Markts auf 5,1 Millionen Franken. Das tatsächlich erzielbare Einsparvolumen liegt aber viel höher. Denn Firmen kaufen nicht nur preiswert Lizenzen aus zweiter Hand ein, sie verkaufen im Gegenzug auch ausgediente Programme.

Die Siegwerk Druckfarben AG etwa konnte bei einem Citrix-Infrastrukturprojekt durch die Kombination von gebrauchter Software und dem Remarketing alter Lizenzen einen erheblichen Kostenvorteil erzielen. Das Unternehmen hat fast 30 Prozent gegenüber alternativen Angeboten eingespart. «Wir wollten unsere Serverfarm erweitern und die vorhandenen Lizenzbestände konsolidieren», so Hubert Rausch, IT-Servicemanager bei Siegwerk. «Beim Vergleich verschiedener Anbieter haben wir uns schliesslich für das Modell gebrauchte Software entschieden.»

Juristische Probleme

Für den Käufer entscheidend ist, auf eine juristisch wasserdichte Übertragung der Lizenzen zu achten. Dadurch vermeidet man spätere Unannehmlichkeiten. Schüco International, ein Hersteller von Fenstern und Solaranlagen, richtete darauf sein besonderes Augenmerk. Seit 2005 hat Schüco etwa 2000 gebrauchte Office-2003-Lizenzen erworben. «Für uns ist wichtig, dass die Aussagen verbindlich sind und uns im Entscheidungsprozess nachhaltig unterstützen», betont Wolfgang Berchem, IT Infrastruktur-Verantwortlicher Schüco.

Insbesondere muss der Anbieter die Herkunft der Lizenzen in Form einer «Rechtekette» lückenlos nachweisen können. Bei Schüco wurde ausserdem der Hersteller Microsoft in den Übertragungsprozess integriert. Generell darf nur Kauf-Software, die auf dem Wege der Veräusserung in den Verkehr gebracht wurde, übertragen werden. Programme aus Leasing- und Mietverträgen bleiben aussen vor.

Ausserdem darf ein Händler Gebraucht-Software nur verkaufen, wenn er der einzige Rechteinhaber der Lizenz ist. Bei Volumen- und Mehrplatzlizenzen sollten zusätzlich vertragliche Absprachen zwischen dem Erstkäufer und dem Software-Anbieter hinsichtlich der Gesamtzahl der User-Lizenzen beachtet werden. Damit wird deutlich: Zwar erzielen schon heute Mittelständler und Grossunternehmen durch Second-Hand-Lizenzen enorme Kostenvorteile. Um unangenehme Spätfolgen zu vermeiden, lohnt es sich aber, in Zweifelsfällen juristischen Rat einzuholen.

 

Richtig einkaufen

- Wasserdichte Übertragung: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Deal nicht gegen das Urheberrecht verstösst. Der Händler muss die Herkunft durch eine lückenlose Rechtekette nachweisen und alleiniger Rechteinhaber sein. Ein Original-Lizenzdokument sollte den Kauf besiegeln.
- Standard-Software bevorzugen: Zwar darf jede Software gebraucht gehandelt werden. Wer sich auf Standard-Software beschränkt, geht aber rechtlichen Risiken aus dem Weg. Und: Der Hersteller muss unbedingt in den Deal eingebunden werden.
- Geeignete Version wählen: Führen Sie vorher eine Anforderungsanalyse durch. Bedient die Version Ihren Bedarf? Können später zusätzliche Lizenzen erworben werden?
- Wartung und Support: Klären Sie das Thema Wartungsverträge vor dem Kauf.
- Nützliches Zubehör: Benötigen Sie Datenträger, Handbücher, Seriennummern, Dongles oder Passwörter?

 

Interview: «Durch den Einsatz gebrauchter Software-Lizenzen sind Kosteneinsparungen von bis zu 50 Prozent möglich


Vor dem Hintergrund drohender Sparmassnahmen wird Gebraucht-Software für IT-Verantwortliche immer interessanter. Boris Vöge, Vorstand von Preo Software, im Interview mit Computerworld:

Wo liegen die konkreten Vorteile für Firmen, die gebrauchte Lizenzen erwerben?


Die Vorteile liegen eindeutig in der Kosteneinsparung von bis zu 50 Prozent. Die zunehmende Erkenntnis, dass Software-Lizenzen einen Wert darstellen, führt zu neuen Freiheitsgraden für die IT. Unternehmen können kostengünstig auf einem Release standardisieren und zu gegebenem Zeitpunkt auf eine neuere Version updaten. Der Käufer gebrauchter Software erwirbt die Nutzungsrechte an der Software mit den gleichen Rechten und natürlich auch Pflichten wie der Erstlizenznehmer. Er kann also beispielsweise bei Volumenlizenzen verschiedene Sprachen nutzen.

Welche Aspekte sollten Anwender in ihrer Lizenzierungs-strategie berücksichtigen?
Da Software nicht verschleisst, kann sie nach ihrem Nutzungsende rekapitalisiert werden.
IT-Projekte lassen sich so refinanzieren, Projekte können schneller umgesetzt werden, und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens verbessert sich. Um den maximalen Ertrag für ungenutzte Software zu erzielen, sollten Lizenzen - gerade wenn sie mit Wartung verbunden sind - möglichst zeitnah nach dem Nutzungsende veräussert werden. Eine Wartungs-nachzahlung, um die Software auf den aktuellen Stand zu bringen, geht sonst immer stärker zu Lasten des Erlöses.

Wie sollten Anwender bei der Auswahl der Anbieter von gebrauchten Lizenzen vorgehen?
Die Geschäftsmodelle der Anbieter gebrauchter Software unterscheiden sich stark. Hauptsächliches Differenzierungskriterium ist die Transparenz im Umgang mit den Lizenzen und deren Übertragung. Die Transparenz ist für den Käufer deshalb so wichtig, damit er die mit der Lizenz verbundenen Nutzungsrechte kennt und so in der Lage ist, sich richtig zu lizenzieren. Zudem hat der Käufer ein Interesse, die Lizenzherkunft über die Rechtekette nachweisen zu können, um sich nicht der Gefahr des Einsatzes von Raubkopien auszusetzen. Der Anwender sollte einen Händler wählen, der ihm alle mit den
Lizenzen verbundenen Infos zur Verfügung stellt. Nur dann kann der Anwender seine einmal gebraucht erworbenen Lizenzen frei weiterverkaufen. Bei selbstgedruckten Zertifikaten dürfte die Wahrscheinlichkeit des Wiederverkaufs gegen null gehen.

Das komplette Interview finden Sie hier.

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.